Karlsruhe (dpa) - Zwei Fan-Organisationen haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) an den Polizeikosten für Hochrisikospiele massiv kritisiert. Die DFL war mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen gescheitert. ...

Kommentare

(3) klaudia5 · 15. Januar um 00:00
Ich finde solange es "fans" gibt die Randalierend, in Zügen und in den Städten unterwegs sind und die Vereine nichts da gegen unternehmen,und auch nicht gegen die Böller im Stadium. Sollen sie auch Zahlen.
(2) scooter01 · 14. Januar um 23:34
Ich bin da auf der Seite der DFL. Sollte dieses Urteil bundesweit Anwendung finden, wird die Polizei zu einer Art anmietbarer Sicherungsorganisation und das kann nicht im Sinne der Allgemeinheit sein.
(1) herkules1001 · 14. Januar um 16:27
Ich finde das Urteil sehr gut und befürworte auch, daß sich Veranstaltungen aller Coleur am Polizeieinsatz beteiligen, sofern sie ein höheres Gefährdungspotenzial haben. Einfach nach dem Urheberprinzip. Das auf den Steuerzahler abzuwälzen ist m.E. nicht OK. Die Veranstalter können sich ja die Mehrgebühren von den Störern zurückholen.
 
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