Familienministerin verteidigt Pflegezeit-Pläne
«Für Menschen Lösungen zu finden, damit sie nicht vollkommen aus dem Beruf ausscheiden müssen, ist aufgrund der demografischen Entwicklung ein Riesenthema.» Schröder kündigte an, rasch ein entsprechendes Gesetzesvorhaben vorzulegen.
Ihr Modell sieht vor, bis zu zwei Jahre 50 Prozent zu arbeiten und 75 Prozent des Gehalts zu beziehen. Sobald der Arbeitnehmer dann wieder voll arbeitet, bekäme er so lange nur 75 Prozent des Gehalts, wie er zuvor Teilzeit gearbeitet hat. Während Sozialverbände und Gewerkschaften noch weiter gehen wollen, lehnt die Wirtschaft die Pläne ab. Die finanziellen Risiken dürften nicht einseitig beim jeweiligen Betrieb abgeladen werden, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Achim Dercks, der «Berliner Zeitung» (Donnerstag).
Die IG Metall forderte die Wirtschaft auf, im Interesse betroffener Familie nach Lösungen zu suchen. Auch die Union appellierte an die Wirtschaft, die Pflege-Teilzeit mitzutragen. Die Wirtschaft könne auf gut qualifizierte Frauen, die die Pflege von Angehörigen übernähmen, nicht verzichten, sagte die Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Rita Pawelski. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, bezeichnete in der «Neuen Presse» (Donnerstag) die Pläne als «gefährliche Falle für Frauen, weil sie damit aus dem Beruf gelockt werden».
Der Sozialverband Deutschland kritisierte, dass die finanzielle Absicherung der pflegenden Angehörigen nicht gewährleistet sei, wenn sie auf 25 Prozent ihres Lohns verzichten sollten. «Der Vorschlag geht nicht weit genug», sagte Präsidentin Ulrike Mascher der «Rheinischen Post» (Donnerstag). Auch die Diakonie bemängelte, ohne eine Lohnersatzleistung könnten sich nur Gutverdienende eine längere Pflegezeit leisten. Notwendig sei eine Art «Elternzeit» für die Pflege ähnlich wie die Elternzeit für die Kinderbetreuung. Grünen- Fraktionschefin Renate Künast schlug in den «Ruhr Nachrichten» eine dreimonatige Auszeit mit Lohnersatzleistung vor, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren.