Karlsruhe (dpa) - Im Mordfall Lübcke bleibt der als Todesschütze verdächtigte Stephan E. auch nach seiner neuen Aussage in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält ihn weiter für dringend mordverdächtig, wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss hervorgeht (Az. AK 62/19). ...