
Berlin - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag hat sich der ehemalige Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kritisch geäußert. So bezeichnete er die Annahme des Gerichts, dass der Zweck des Solidaritätszuschlags fortbestehe, als "Großzügigkeit": Das sei "nicht ...