Bonn (dts) - Der Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hält die derzeitige Regelung, wer zuerst gegen Corona geimpft wird, für verfassungswidrig. "Nach unserem Verfassungsverständnis muss das, was für die Grundrechte wesentlich ist, vom Parlament per Gesetz geregelt ...

Kommentare

(9) Sansi · 08. Januar 2021
Warum einfach wenn es auch kompliziert geht
(8) KonsulW · 08. Januar 2021
Man kann auch alles kompliziert machen
(7) thrasea · 08. Januar 2021
2/2 – quasi auf Vorrat nicht sinnvoll. Die STIKO schreibt übrigens auch in ihrer Impfempfehlung: "Sobald weitere Impfstoffe zugelassen und verfügbar sind oder neue relevante Erkenntnisse mit Einfluss auf diese Empfehlung bekannt werden, wird die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisieren und ggf. Indikationsgruppen anpassen."
(6) thrasea · 08. Januar 2021
@3 Die Verordnung kann man schneller anpassen / aktualisieren. Theoretisch sind ja viele Änderungen denkbar. Stellt man fest, dass Geimpfte die Krankheit trotzdem übertragen können, müssen Risikogruppen höher gewichtet werden. Stellt man fest, dass Geimpfte *nicht* übertragen, wäre vielleicht eine Priorisierung von Menschen mit vielen Kontakten wichtiger. Mit jedem neuen Impfstoff und jeder wissenschaftlichen Erkenntnis könnte es Änderungen geben. Deswegen war auch ein Gesetz im Sommer – 1/2
(5) AS1 · 08. Januar 2021
@4 In seiner Wirkung - und darum geht es -ist die Verordnung mit einem Gesetz völlig identisch. Nur die Ermächtigungsgrundlage ist eine andere. Also ist eine Verordnung ganz genauso geltendes Recht. Was di Fabio meint, ist <link> . Sieht man die Impfung oder Nichtimpfung - in diesem Fall eher die Nichtimpfung - als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, müsste die Impfreihenfolge in der Tat per Gesetz geregelt werden.
(4) cherry · 08. Januar 2021
naja, wie er schon schreibt, eine Verordnung ist eben kein Gesetzt. Somit immer anfechtbar. Außerdem hat das wohl auch etwas mit dem Haftungsrecht zu tun. Deswegen gibt es auch keine gesetzliche Verpflichtung einen MNS zu tragen sondern eben nur eine Verordnung.
(3) marac · 08. Januar 2021
Ich hab das eh nicht verstanden, die Forderung kam aus der Opposition ja auch schon, dass das Parlament darüber abstimmen soll. Was spricht denn dagegen, wenn der Plan fertig ist, diesen auch dem Parlament zur Abstimmung vorzulegen? Wäre doch auch problemlos durchgegangen. Ob das jetzt verfassungsrechtlich notwendig ist, oder nicht, auf jeden Fall vermeidet es unnötige Diskussionen.
(2) AS1 · 08. Januar 2021
Das kann man so sehen wie Di Fabio, muss man aber nicht. Die Frage, ob die Impfreihenfolge Grundrechte tangiert, beantwortet er nämlich wohlweislich nicht. Und darüber kann man durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen haben.
(1) steffuzius · 08. Januar 2021
Bei der Überschrift dachte ich erst, jetzt dreht er völlig am Rad. Im Artikel relativiert sich das zum Glück wieder.
 
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