Karlsruhe (dpa) - Vier frühere Sicherungsverwahrte haben nach Einschätzung des Karlsruher Landgerichts Anspruch auf Schmerzensgeld für zu Unrecht im Gefängnis verbrachte Jahre. «Der Freiheitsentzug war rechtswidrig und verstieß gegen die europäische Menschenrechtskonvention», sagte Richter Eberhard ...

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