Europäischer Gerichtshof weist FIFA-Regeln ab – Rückschlag für den Fußballverband
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass bestimmte Transferregelungen der FIFA nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Die Vorschriften schränken laut den Luxemburger Richtern sowohl die Freizügigkeit von Fußballspielern als auch den Wettbewerb zwischen Vereinen ein. Eine Stellungnahme der FIFA steht noch aus. Der Fall basiert auf einer Klage des früheren französischen Fußballprofis Lassana Diarra. Im Jahr 2013 schloss sich Diarra dem russischen Verein Lokomotive Moskau an, aber ein Jahr später geriet er in einen Konflikt über Gehaltszahlungen. Diese Auseinandersetzung führte zur Vertragsauflösung und zur Forderung nach einer Kompensationszahlung durch den Verein. Diarra versuchte, seine Forderungen für ausbleibende Gehälter durchzusetzen und musste feststellen, dass die FIFA-Regeln seine Suche nach einem neuen Verein erschwerten. Aufgrund dieser Bestimmungen kam ein möglicher Vertrag mit dem belgischen Club Sporting du Pays de Charleroi nicht zustande, was Diarra dazu veranlasste, die FIFA und den belgischen Fußballverband auf Schadensersatz in Höhe von sechs Millionen Euro zu verklagen. Das belgische Gericht legte den Fall daraufhin dem EuGH zur Beurteilung vor. Die Richter stellten klar, dass die FIFA-Regeln Sportler und Vereine mit erheblichen unvorhersehbaren finanziellen und sportlichen Risiken belasten. Während ein gewisses Maß an Mannschaftsbeständigkeit angestrebt werden könne, überschreiten die aktuellen Regelungen dieses Ziel. Wie die Auswirkungen des Urteils auf die Vereine und Verbände konkret aussehen werden, liegt nun in den Händen des belgischen Gerichts, das die Maßgaben des EuGH umsetzen muss.