Luxemburg (dts) - Das umstrittene VW-Gesetz darf in seiner jetzigen Form bestehen bleiben: Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag eine entsprechende Klage der EU-Kommission gegen Deutschland abgewiesen. Die Bundesrepublik sei ihren Verpflichtungen aus einem vorangegangenen Urteil nachgekommen, ...