EuGH-Urteil zur EU-Mindestlohnrichtlinie sorgt für Unmut bei deutschen Arbeitgebern
Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Mindestlohnrichtlinie stößt bei deutschen Arbeitgebern auf scharfe Kritik. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, zeigte sich unzufrieden mit der Entscheidung und beschrieb das Urteil als übermäßig eingreifend. Seiner Ansicht nach sollte die Bundesregierung nun verstärkt Maßnahmen ergreifen, um weitere Einflüsse der EU auf die nationale Sozialpolitik abzuwehren.
Interessanterweise hat der EuGH zwar bestimmte Elemente der EU-Mindestlohnrichtlinie infrage gestellt, wesentliche Teile aber bestehen lassen. Dies bedeutet für Deutschland, dass Anpassungen erfolgen müssen. Ein zentraler Punkt ist die Erstellung eines Aktionsplans, der darauf abzielt, mehr Arbeitsverhältnisse durch Tarifverträge abzudecken. Dennoch bleibt das deutsche Mindestlohngesetz vorerst unberührt.
Steffen Kampeter betonte die Notwendigkeit, die Souveränität der nationalen Sozialpolitik zu schützen. Gleichzeitig fügt die Entscheidung des Gerichtshofs eine neue Dynamik in die laufenden Diskussionen über die Harmonisierung der Lohnpolitik innerhalb der EU ein.

