EuGH setzt Zeichen: Milliardenstrafen für Google und Apple bestätigt
Die zwei Technologie-Giganten Apple und Google haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) empfindliche Niederlagen erlitten. In zwei separaten Entscheidungen bestätigten die Richter zum einen eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission gegen Google in Höhe von 2,4 Milliarden Euro und ordneten zum anderen eine Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple an. Wettbewerbs- und Steuerkommissarin Margrethe Vestager sprach von einem Triumph und betonte die Bedeutung von Steuergerechtigkeit für europäische Steuerzahler.
Im Fall von Apple ging es um die langjährigen Steuervereinbarungen in Irland. Trotz eines vorherigen Erfolgs vor dem EU-Gericht, das die ursprüngliche Nachforderung für nichtig erklärte, hob der EuGH dieses Urteil auf. Laut den Richtern hatte Irland Apple eine illegale staatliche Beihilfe gewährt, die zurückgefordert werden muss. Die entsprechenden Steuerguthaben betreffen Gewinne, die Apple außerhalb der USA erzielt hat und die nach irischem Steuerrecht hätten versteuert werden müssen.
Das Urteil löste gemischte Reaktionen aus: Apple zeigte sich enttäuscht und betonte, es habe sich stets an das geltende Recht gehalten. Die irische Regierung akzeptierte das Urteil, wies jedoch darauf hin, dass die betroffenen Steuervereinbarungen inzwischen nicht mehr gültig seien.
Auch Google fand vor dem EuGH kein Gehör und verlor den Rechtsstreit über die Praktiken seines Preisvergleichsdienstes Google Shopping. Die Richter bestätigten die Strafe der EU-Kommission, die argumentierte, Google habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es eigene Suchergebnisse privilegierte und so seinen Dienst gegenüber der Konkurrenz begünstigte. Trotz der Enttäuschung versicherte Google, bereits 2017 Maßnahmen zur Anpassung ergriffen zu haben.
Einige Wettbewerber wie das Vergleichsportal Idealo begrüßten das Urteil und sahen darin einen historischen Tag für den Wettbewerb und die Verbraucher in Europa. Auch der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) bezeichneten die Entscheidung als wegweisend.
Für die EU-Kommission und Margrethe Vestager stellen diese Urteile einen bedeutenden Erfolg dar. Die Entscheidungen könnten Signalwirkung auf zukünftige Fälle und Gesetzesinitiativen wie den Digital Markets Act (DMA) haben, der Wettbewerbsverzerrungen durch große Online-Plattformen verhindern soll. Die Kommission hat in den letzten Jahren wiederholt versucht, die Dominanz von Technologie-Giganten wie Google zu brechen. Die aktuellen Urteile stärken ihre Position in diesem fortwährenden Kampf.