Luxemburg (dpa) - Suchmaschinen wie Google müssen Links zu Webseiten löschen, auf denen nachweisbar falsche Informationen stehen. Betroffene müssen sich dafür nicht zuerst an denjenigen wenden, der die Informationen ins Netz gestellt hat, sondern können gleich Google in die Pflicht nehmen. Das ...

Kommentare

(1) frank61860 · 08. Dezember 2022
Tolle Entscheidung. Damals hätte wahrscheinlich das Gericht Google dazu verurteilt, die "Falschbehauptungen" einer bekannten Finanzzeitung über einen deutschen Zahlungsdienstleister, dessen CEO aktuell vor Gericht steht, zu löschen.... Ein Urteil mit großer Tragweite.
 
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