EU will Raucher mit Fotos auf Zigarettenschachteln schocken

Straßburg (dpa) - Verfaulte Zähne, Krebsgeschwüre und Raucherlunge - an den Anblick solcher Schockfotos müssen sich Raucher in der EU schon bald gewöhnen. Mit Horrorbildern auf Zigarettenschachteln will die EU die Europäer vom Griff zum Glimmstängel abhalten.

Das EU-Parlament stimmte am Mittwoch mit großer Mehrheit für strengere Vorschriften, die ab 2016 gelten sollen. Die Warnhinweise auf den Verpackungen werden deutlich größer und müssen künftig 65 Prozent der Vorder- und Rückseiten von Zigarettenschachteln bedecken - das ist fast doppelt so viel wie bisher. Mentholzigaretten, die als suchtfördernd gelten, werden von 2020 an ganz verboten. Mit der Reform der Tabakrichtlinie will die EU das Rauchen vor allem für Jugendliche unattraktiv machen.

Mit dem Votum des Parlaments ist das Gesetz beschlossen. Die EU-Staaten müssen zwar noch zustimmen, dies gilt aber als Formalie. Die neuen Regeln könnten im Frühjahr in Kraft treten.

Verharmlosende Werbung wird ebenfalls verboten - beispielsweise Beschreibungen wie «mild» oder «natürlich». Bestimmte Aromastoffe, beispielsweise Erdbeer- oder Schokoladengeschmack - sind in Zukunft untersagt. Zigaretten mit dem Zusatz Menthol, der den Tabakgeschmack überdeckt, werden nach einer Übergangszeit verboten. Viele Raucher verfielen dem Trugschluss, dass solche Zigaretten weniger gesundheitsschädlich seien, sagte der Christdemokrat Karl-Heinz Florenz (CDU): «Aber der Rauch geht genauso in die Lunge».

EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg, der die Reform vorgeschlagen hatte, sagte: «Indem die Regeln sicherstellen, dass Tabakprodukte wie Tabakprodukte aussehen und auch so schmecken, werden sie dazu beitragen, dass weniger Menschen in der EU mit dem Rauchen anfangen.»

Mit den Warnhinweisen wolle man besonders Einsteigern klar machen, «welche gesundheitlichen Risiken beim Rauchen drohen», erklärt der SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Matthias Groote. Nach Parlamentsangaben machen Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren ein Drittel der rauchenden Bevölkerung aus.

Slim-Zigaretten dürfen auch in Zukunft weiter verkauft werden, allerdings werden verführerische Verpackungen etwa in Form von Lippenstiften verboten. Der Verkauf von elektronischen Zigaretten wird erstmals reguliert. Sie können entweder als Medizinprodukt in einer Apotheke oder als Verbraucherprodukt im Tabakladen verkauft werden. Im Laden dürfen sie allerdings nicht mehr als 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter (mg/ml) enthalten.

In Apotheken werden E-Zigaretten verkauft, mit denen man sich nach Angaben der Hersteller das Rauchen abgewöhnen kann. Die Genehmigung medizinischer Produkte ist sehr viel schwieriger.

EU / Tabak
26.02.2014 · 19:22 Uhr
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