Die Datenschutzverordnung der EU ist komplex, mancher Unternehmer rauft sich darüber die Haare. Jetzt ist die EU-Kommission über ihr eigenes Gesetz gestolpert und muss eine Strafzahlung an einen Kläger leisten. Dabei handelt es sich um einen nur kleinen Betrag, doch der Fall zeigt, dass die ...

Kommentare

(1) commerz · 12. Januar um 17:00
Beim gerichtlichen Durchsetzen zum Blick in die eigene Personalakte … kann es zu Entscheidungen kommen, die unerwartet sind. Nach DSGVO ist das Verweigern schon problematisch, in der Rechtssprechung gibt es Spielraum und die Frage des Schadens kann unterschiedlich ermittelt werden.
 
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