EU-Kommission will europäische Betriebsräte stärken
Die EU-Kommission plant Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Betriebsräte (EBR). Laut den am Mittwoch in Brüssel vorgestellten Plänen sollen mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer multinationaler Unternehmen in der EU das Recht bekommen, die Einrichtung eines EBR zu beantragen. Die bereits existierende Richtlinie soll dahingehend überarbeitet werden, dass Ausnahmen gestrichen werden. Dadurch könnten nach den Angaben der Kommission zusätzlich 5,4 Millionen Beschäftigte in 320 multinationalen Unternehmen die Einrichtung eines EBR beantragen.
Europäische Betriebsräte sind Gremien, die Arbeitnehmer eines internationalen Unternehmens vertreten. Sie sollen sicherstellen, dass die Arbeitnehmer an länderübergreifenden Entscheidungen beteiligt werden. Voraussetzung für die Einrichtung eines EBR ist, dass das Unternehmen mehr als 1000 Beschäftigte in mindestens zwei EU-Ländern oder in Norwegen, Island und Liechtenstein hat.
Die Überarbeitung der Richtlinie soll zudem sicherstellen, dass die EBR über ausreichende finanzielle und materielle Ressourcen verfügen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Dazu gehören beispielsweise Rechtskosten oder Schulungen. Außerdem soll ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Gremien sichergestellt werden.
Die Reformvorschläge der Kommission stoßen jedoch auf Kritik seitens der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die BDA hält die Reform für überflüssig und argumentiert, dass die bestehenden Gremien nicht ausreichend respektiert und Unruhe in die Betriebe getragen würden. Laut Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter funktioniere die geltende Richtlinie gut und ein Umbau des Europäischen Betriebsrats hin zu einem Mitbestimmungsgremium nach deutschem Vorbild sei nicht realitätsnah und würde europaweit nicht akzeptiert.
Der Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Richtlinie muss nun sowohl im Parlament als auch von den Mitgliedsländern diskutiert werden. (eulerpool-AFX)