EU Kommission verhängt 6.2 Mio. EUR Geldbuße gegen Sanrio wegen Beschränkung grenzübergreifender Verkäufe von Merchandising-Artikeln der Marke „Hello Kitty“

Die Europäische Kommission hat gegen Sanrio eine Geldbuße von 6.2 Mio. EUR verhängt, da das Unternehmen Händler am Verkauf lizenzierter Ware an andere Staaten innerhalb des EWR gehindert hat. Diese Beschränkung betraf „Hello Kitty-“ Produkte oder andere Figuren der Firma Sanrio.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager sagte dazu: „Mit dem heutigen Beschluss wird bestätigt, dass Händler, die lizenzierte Produkte verkaufen, nicht daran gehindert werden können, Produkte in einem anderen Land zu verkaufen. Dies würde zu einer geringeren Auswahl und möglicherweise höheren Preisen für Verbraucher führen und verstößt gegen die EU-Kartellrechtsvorschriften. Verbraucher, die eine „Hello Kitty-“Tasse oder ein Spielzeug der Marke Chococat kaufen, kommen nun in den vollen Genuss einer der wichtigsten Vorteile des Binnenmarkts: der Möglichkeit, in ganz Europa nach den besten Angeboten zu suchen.“

Das Produktangebot an lizensierten Merchandising-Artikeln ist extrem groß (z. B. Tassen, Handtaschen, Bettwäsche, Papier- und Schreibwaren, Spielzeug). Alle Produkte tragen allerdings ein oder mehrere Logos oder Bilder, die durch die Rechte des geistigen Eigentums (IPR) wie Warenmarken oder Urheberrecht geschützt sind. Mittels Lizenzvereinbarung kann eine Partei (der Lizenzgeber) einer anderen Partei (dem Lizenznehmer) gestatten, ein oder mehrere Rechte des geistigen Eigentums (IPR) für ein bestimmtes Produkt zu nutzen. Lizenzgeber gewähren in der Regel nicht ausschließliche Lizenzen, um die Zahl der Merchandising-Artikel auf dem Markt und ihre territoriale Abdeckung zu erhöhen.

Bei der Sanrio Company Ltd. handelt es sich um ein japanisches Unternehmen, das für das Design, die Lizenzvergabe, die Herstellung und den Vertrieb von Hello Kitty-Produkten verantwortlich ist. Hello Kitty ist eine anthropomorphe weibliche Katze, die auch unter dem vollen Namen „Kitty White“ bekannt ist. Ferner vermarket das Unternehmen andere populäre Figuren wie „My Melody“, „Little Twin Stars“, „Keroppi“ und „Chococat“. Über seine Tochtergesellschaft Mister Men Limited hält Sanrio zudem die Rechte des geistigen Eigentums an den „Mr. Men-” und „Little Miss-” Reihen animierter Figuren.

Im Juni 2017, leitete die Kommission eine Antitrust-Untersuchung zu bestimmten Lizenzvergabe- und Vertriebspraktiken von Sanrio ein, um zu prüfen, ob das Unternehmen Händler rechtswidrig am grenzübergreifenden und Online-Verkauf lizenzierter Ware im EU-Binnenmarkt hinderte.

Aus der Untersuchung der Kommission ging hervor, dass die nicht ausschließlichen Lizenzvereinbarungen von Sanrio gegen EU-Wettbewerbsregeln verstießen:
  • So setzte Sanrio eine Reihe direkter Maßnahmen zur Beschränkung des Verkaufs außerhalb des Vertragsgebiets durch Lizenznehmer durch, z. B. Klauseln, die derartige Verkäufe ausdrücklich untersagten, Verpflichtungen zur Weiterleitung von Bestellungen außerhalb des Vertragsgebiets an Sanrio und Beschränkungen in Bezug auf die auf den Merchandising-Artikeln verwendeten Sprachen.
  • Ferner führte Sanrio eine Reihe von Maßnahmen ein, mit denen indirekt die Einhaltung von Beschränkungen außerhalb des Vertragsgebiets sichergestellt werden sollten Zu diesen Maßnahmen zählten Audits und die Nichtverlängerung von Verträgen, wenn Lizenznehmer die Beschränkungen außerhalb des Vertragsgebiets nicht eingehalten hatten.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass Sanrios illegale Praktiken, die seit rund 11 Jahren bestanden (vom 1. Januar 2008 bis zum 21. Dezember 2018) den Binnenmarkt abschotteten und - letztendlich zum Nachteil europäischer Verbraucher - Lizenznehmer in Europa daran hinderten, Produkte grenzübergreifend zu vertreiben.

Zusammenarbeit mit Sanrio

Sanrio kooperierte mit der Kommission über seine rechtliche Verpflichtung hinaus, insbesondere in Bezug auf die Übermittlung von Informationen an die Kommission, anhand deren sie die Dauer der Vertragsverletzung feststellen konnte. Das Unternehmen brachte auch Beweismittel mit erheblichem Mehrwert bei und erkannte die Fakten und Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsregeln ausdrücklich an.

Deshalb gewährte die Kommission Sanrio für seine Zusammenarbeit eine Minderung von 40 % der Geldbuße. Weitere Informationen über diese Art der Zusammenarbeit sind auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb abrufbar.

Geldbußen

Die Geldbuße wurde nach den von der Kommission erlassenen Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 (siehe Pressemitteilung und MEMO) festgesetzt. Bei der Höhe der Geldbuße trug die Kommission insbesondere dem Wert der Umsätze im Zusammenhang mit dem Verstoß, der Schwere des Verstoßes und seiner Dauer sowie der Tatsache Rechnung, dass Sanrio mit der Kommission bei der Untersuchung zusammengearbeitet hat.

Die von der Kommission gegen Sanrio verhängte Geldbuße beläuft sich auf 6 222 000 EUR.

Geldbußen für Unternehmen, die gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, werden in den Gesamthaushaltsplan der EU eingestellt. Diese Mittel sind nicht für bestimmte Ausgaben vorgesehen. Stattdessen werden die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt für das Folgejahr entsprechend gekürzt. Die Geldbußen tragen daher zur Finanzierung der EU bei und verringern die Belastung der Steuerzahler.
EU Kommission verhängt 6.2 Mio. EUR Geldbuße gegen Sanrio wegen Beschränkung grenzübergreifender Verkäufe von Merchandising-Artikeln der Marke „Hello Kitty“

EU Kommission verhängt 6.2 Mio. EUR Geldbuße gegen Sanrio wegen Beschränkung grenzübergreifender Verkäufe von Merchandising-Artikeln der Marke „Hello Kitty“

Hintergrund der Untersuchung

Im Juni 2017 leitete die Kommission drei getrennte Kartellrechtsuntersuchungen ein, um zu ermitteln, ob bestimmte Lizenzvergabe- und Vertriebspraktiken von Nike, Sanrio und Universal Studios Händler rechtswidrig am grenzübergreifenden und Online-Verkauf lizenzierter Ware im EU-Binnenmarkt hinderten.

Im März 2019verhing die Kommission gegen Nike eine Geldstrafe in Höhe von 12,5 Mio. EUR für den Ausschluss von Händlern vom Verkauf lizenzierter Ware an andere Staaten innerhalb des EWR. Die Untersuchung gegen Universal Studios ist noch nicht abgeschlossen.

Sanrios Lizenzvergabevereinbarungen für Merchandising-Artikel verstieß gegen Artikel 101 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV), der Vereinbarungen zwischen Unternehmen verbietet, die den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verhindern, einschränken oder verfälschen

Weitere Informationen zu diesem Kartellfall können auf der Website der GD Wettbewerb über das öffentlich zugängliche Register unter der Nummer AT.40432. eingesehen werden.

Schadensersatzklagen

Personen oder Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verordnung 1/2003 des Rates sind Beschlüsse der Kommission ein bindender Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war. Schadensersatz kann auch dann gewährt werden, wenn die Kommission gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen verhängt hat. Die von der Kommission verhängte Geldbuße wird dabei nicht mindernd angerechnet.

Die Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen, die die Mitgliedstaaten bis zum 27. Dezember 2016 in nationales Recht umsetzen mussten, macht es für die Opfer von Kartellrechtsverstößen einfacher, Schadensersatz zu erhalten. Weitere Informationen über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen sowie einen praktischen Leitfaden zur Ermittlung des Schadensumfangs finden Sie hier.

Instrument für Whistleblower

Die Kommission hat ein System eingerichtet, über das Einzelpersonen die Kommission leichter über wettbewerbswidriges Verhalten informieren können, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen. Das neue Instrument wahrt die Anonymität von Whistleblowern über ein spezielles verschlüsseltes Mitteilungssystem, das eine wechselseitige Kommunikation ermöglicht. Das Instrument kann über diesen Linkaufgerufen werden.
Recht & Sicherheit
[onlinemarktplatz.de] · 09.07.2019 · 15:03 Uhr
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