Digital Markets Act

EU-Gericht bestätigt Apples Status als digitaler Torwächter

08. Juli 2026, 15:29 Uhr · Quelle: dpa
Apple AppStore
Foto: Markus Lenhardt/dpa
Die Europäische Kommission kann digitale Plattformen als Gatekeeper (Torwächter) benennen, wenn sie ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern darstellen. (Symbolbild)
Wie auch andere große Digitalunternehmen wehrt sich Apple gegen eine Einstufung nach dem EU-Gesetz für digitale Märkte. Nun gibt es ein erstes Urteil.

Luxemburg (dpa) - Der Technologie-Konzern Apple hat im Streit um die Einstufung seines App-Stores und Betriebssystems iOS eine Niederlage vor dem Gericht der EU kassiert. Die Europäische Kommission habe die Dienste zu Recht als sogenannte Torwächter nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) klassifiziert, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

Nach dem DMA kann die Kommission digitale Plattformen als Gatekeeper (Torwächter) benennen, wenn sie ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern darstellen. Für die Unternehmen gelten dann besondere Pflichten, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. 

«Wir sind fest davon überzeugt, dass die Vorgaben des DMA über das hinausgehen, was rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist», kommentierte Apple nach dem Urteil. Das Unternehmen steht durch einen Kommissionsbeschluss seit September 2023 mit den Diensten App-Store, iOS und Safari auf der Liste der Torwächter. Darunter befinden sich auch andere Tech-Giganten wie Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta. Gegen die Einstufung der Brüsseler Behörde gingen einige der Unternehmen, darunter Apple, gerichtlich vor.

Gericht: App Store ist ein einheitlicher Dienst

Das Gericht in Luxemburg bestätigte unter anderem die Einschätzung der Kommission, dass die Varianten des App-Stores für iPhone, iPad, Apple Watch, Mac und Apple TV ein und denselben zentralen Plattformdienst darstellen. Sie verfolgten denselben Zweck, nämlich Software-Entwickler und Endnutzer zusammenzubringen, hieß es. Aus Sicht von Apple hätten die Stores einzeln betrachtet werden müssen. Dies hätte bedeutet, dass nur der iOS-App-Store die erforderlichen Schwellenwerte für eine Torwächter-Benennung erreicht hätte.

Zudem war Apple gegen die Einstufung von iMessage als nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst vorgegangen - also als ein Dienst, bei dem die Kommunikation nicht auf einer Telefonnummer aus dem öffentlichen Telefonnetz basiert, sondern etwa auf Benutzernamen oder Konten. Die Klagen dazu erklärte das Gericht für unzulässig. Diese Einstufung allein erzeuge keine verbindlichen Rechtswirkungen, die die Rechtsstellung von Apple änderten, hieß es.

EU / Prozess (Gericht) / Urteile / Internet / Wettbewerb / Europa / USA / Digital Markets Act
08.07.2026 · 15:29 Uhr
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