ESTA nicht möglich, wenn man im Irak oder Iran war
Die meisten Reisenden können ein ESTA USA beantragen. Das gilt jedoch nicht für Personen, die im Iran, Irak, Jemen, Sudan, in Syrien oder Libyen waren.
ESTA möglich nach einem Besuch im Iran?
Für eine Reise in die USA muss man entweder ein ESTA oder ein US-Visum beantragen. Nicht nur Touristen und Geschäftsreisende, sondern auch Personen, die in den USA umsteigen oder nur eine Zwischenlandung machen, müssen eine Einreisegenehmigung besitzen, um für Ihren Flug einzuchecken. Die meisten Reisenden können einfach mit einem ESTA reisen, das online, in nur wenigen Minuten, beantragt wird. Das gilt jedoch nicht für Personen, die seit dem 1. März 2011 im Iran, Irak, Jemen, Sudan, in Syrien oder Libyen waren oder die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder haben oder jemals hatten. Diese Personen können kein ESTA erhalten und müssen ein US-Visum beantragen.
ESTA-Antrag schneller und günstiger als Visumantrag
Wenn die Voraussetzungen für die Nutzung des ESTA erfüllt werden, wird empfohlen, mit einem ESTA zu reisen und kein Visum für die USA zu beantragen. Das ESTA wird in wenigen Minuten online beantragt und danach in der Regel bereits nach einigen Stunden genehmigt, während die Bearbeitung eines Antrags auf ein US-Visum mehrere Wochen dauern kann. Für einen Visumantrag für die USA muss ein Termin beim US-Konsulat vereinbart werden. Außerdem müssen verschiedene Dokumente und Belege vorgelegt werden. Das Antragsverfahren ist daher komplizierter und zeitaufwendiger als bei einem ESTA-Antrag. Des Weiteren sind die Kosten für ein Visumantrag höher. Die meisten Urlaubs- und Geschäftsreisenden, die nicht länger als 90 Tage in den USA bleiben werden, beantragen daher ein ESTA und kein Visum. Manche Personen erfüllen jedoch nicht alle Voraussetzungen, die für das ESTA gelten, und müssen daher ein Visum beantragen.
USA-Reise nach einem Besuch im Iran, Irak, Jemen, Sudan, Syrien oder Libyen Reisende, die seit dem 1. März 2011 in einem der oben genannten Ländern waren, können kein ESTA erhalten, unabhängig davon, was der Grund der Reise in dieses Land war und wie lange der/die Reisende sich dort aufgehalten hat. Auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder haben oder jemals hatten, sind vom ESTA-Antrag ausgeschlossen. Im ESTA-Antragsformular werden einige Hintergrundfragen gestellt. Eine Frage, die gestellt wird, ist, ob man seit dem 1. März 2011 im Iran, Irak, Jemen, Sudan, Syrien oder Libyen war. Die anderen Fragen beziehen sich unter anderem auf eventuelle körperliche oder geistige Erkrankungen, Straftaten, Drogenkonsum und -besitz, Terror, Betrug und abgelehnte Visumanträge für die USA. Muss man eine oder mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, kann kein ESTA mehr erteilt werden.
Das verursacht vor allem Schwierigkeiten für Personen, die im Iran waren, da der Iran ein relativ häufig besuchtes Urlaubsland ist. Wenn man beispielsweise nur ein paar Tage Urlaub im Iran gemacht hat, ist es nicht mehr möglich ein ESTA zu erhalten, auch nicht, wenn man mit den besten Absichten in die USA reisen möchte. In diesem Fall ist es unvermeidlich, ein Visum für die USA bei der Botschaft zu beantragen. In einem Gespräch mit einem/-r Mitarbeiter/-in des Konsulats, muss man dann erklären, warum man im entsprechenden Land war und was man dort gemacht hat. Meistens ist es auf diese Weise doch noch möglich, ein Visum für die Einreise in die USA zu erhalten.
Weitere Situationen, in denen ein ESTA nicht ausreicht und ein Visum beantragt werden muss, sind, wenn der/die Reisende ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitgeber in den USA eingeht, in einem US-Unternehmen investiert, ein Unternehmen in den USA gründet oder als Journalist in den USA tätig ist. Reisende, die länger als 90 Tage in den USA bleiben wollen oder keinen Reisepass eines Lands haben, das am Visa Waiver Programm teilnimmt, benötigen ebenfalls ein Visum für die USA.