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7: Aktuell sind aus dem Eckpunktepapier ja nur die Regelungen für den privaten Bereich durchgesickert. Wer weiß, wie es in den anderen Bereichen dann geregelt wird. Wobei ich da ehrlich gesagt auch nix erwarte @
10: Nachdem man bei einem Verstoß gegen die jeweilige Corona-Verordnung nur ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit bekommt und nicht ins Gefängnis muss, kann man da schlecht von Gesetzesbrecher reden.