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2 Ja, dieses Urteil "verkenne" ich in der Tat. Meine Beurteilung ist eben eine andere. Ich bin verpflichtet, Urteile der Gerichtsbarkeit zu respektieren und ggf. - falls ich betroffen bin - umzusetzen. Ich bin aber nicht verpflichtet, das gut und richtig zu finden, was das BVerfG da entschieden hat - ganz ähnlich, wie beim Freibrief für staatliche Corona-Zwangsmassnahmen.