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22: Es gibt keinen Paragraphen, der Erdogan dieses "Nazi"-Gelaber untersagen würde. In der Türkei kann er machen, was er will, da bremst ihn ja nichts und niemand. Deutsches Strafrecht greift im Ausland nicht in Sachen Beleidigung & Cie. @
3: Es geht wohl um die Ratte, die völlig zu unrecht als Schädling angeesehen wird.