Entwurf für Beschneidungsgesetz stößt auf breite Zustimmung

Berlin (dpa) - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschneidung trifft auf breite Zustimmung - ein paar Kritikpunkte bleiben jedoch. Juden und Muslime äußerten sich am Donnerstag weitgehend zufrieden.

«Wir sind froh, dass jüdische Gebote und damit jüdisches Leben nicht in die Illegalität gedrängt werden», sagte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann.

Positive Reaktionen kamen auch vom Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD). Im Gespräch mit der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Donnerstag) sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek: «Die Beschneidung im Islam kann jeder Sachkundige vornehmen, auch eine Frau.» In der Regel werde aber von Muslimen ein Arzt oder eine Ärztin in Anspruch genommen.

Bei dem Eingriff soll nach dem am Mittwoch bekannt gewordenen Referentenentwurf «möglichst Schmerzfreiheit» gewährleistet sein, und er soll verboten sein, wenn es eine «Gefahr für das Kindeswohl» gibt. Mögliche Gesundheitsrisiken seien zu beachten, etwa bei Frühgeburten oder wenn der Junge Bluter ist oder Gelbsucht hat, heißt es in dem Entwurf, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Nach heftigen öffentlichen Debatten hatten sich Union und FDP Anfang der Woche auf einen Gesetzestext zur Beschneidung geeinigt. Er soll als Paragraf 1631d in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt werden. Das Kabinett will sich nach Angaben des Familienministeriums am kommenden Mittwoch damit befassen und den Entwurf danach in den Bundestag einbringen. «Ich bin sehr froh über die neuen Klarstellungen zur Schmerzfreiheit», sagte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Donnerstag).

Zustimmung kommt auch vom Deutschen Kinderschutzbund - dieser lobt, dass das Einspruchsrecht der Kinder gestärkt werde. «Wir begrüßen, dass Beschneidung nicht strafrechtlich verfolgt wird. Eine Verfolgung würde die Kinder weiter belasten», sagte Präsident Heinz Hilgers. Er appelliere aber an die Eltern, freiwillig auf den Brauch zu verzichten.

Betroffene ältere Jungen sollen laut dem Entwurf eine Art Recht zum Veto gegen den Eingriff erhalten, das auch respektiert werden muss. Der Einsatz von örtlichen Betäubungs- oder im fortgeschrittenen Alter von Narkosemitteln soll zur Schmerzminderung beitragen. Eltern sollen zudem umfassend über medizinische Risiken und mögliche Folgen des Eingriffs aufgeklärt werden.

Scharfe Kritik kommt von der Deutschen Kinderhilfe. Der nun vorliegende Entwurf bestätige Befürchtungen, «dass die im Hauruck-Verfahren in einer "Augen zu und durch"-Mentalität geplante gesetzliche Regelung zur Legalisierung von Beschneidungen mehr Probleme bereitet als löst», sagte der Vorstandsvorsitzende Georg Ehrmann. «Es ist ein Irrglaube, mit Zäpfchen oder einer Salbe diese erheblichen Schmerzen und ihre Auswirkungen auf das Schmerzempfinden im späteren Leben lindern zu können.» Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hatte bereits Eckpunkte für den Gesetzentwurf kritisiert, da ihm die Regelungen zur Schmerzlinderung nicht weit genug gehen.

Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung bewertet. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei ihnen gilt die Entfernung der Penis-Vorhaut als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.

Gesundheit / Religion / Justiz / Beschneidung
04.10.2012 · 15:53 Uhr
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