
Verden (dpa) - Ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafprozess kann mit Zustimmung aller Beteiligten unter anderem wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen eingestellt werden. Geregelt ist das in den Paragrafen 153 und 153a der Strafprozessordnung. Wenn die Klage erhoben ist, so kann das Gericht ...