
Im skandalträchtigen Cum-Ex-Steuerverfahren hat das Landgericht Wiesbaden eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen: Die Anklage gegen einen ehemaligen Börsenhändler wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 2,8 Millionen Euro eingestellt. Diese Entwicklung, die von der Gerichtssprecherin bestätigt ...