Im skandalträchtigen Cum-Ex-Steuerverfahren hat das Landgericht Wiesbaden eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen: Die Anklage gegen einen ehemaligen Börsenhändler wurde gegen Zahlung einer Geldauflage von 2,8 Millionen Euro eingestellt. Diese Entwicklung, die von der Gerichtssprecherin bestätigt ...

Kommentare

(1) Polarlichter · 07. Februar um 01:27
Cum-Ex-Verfahren und auch Ausschuesse in der Politik rundum den mit Erinnerungsluecken geplagten Bundeskanzler enden immer mehr zu einer reinen Farce.
 
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