Ein neuer Bundestag nimmt Formen an: Herausforderungen und Chancen bei der Konstituierung
Der Countdown läuft bis zur symbolträchtigen konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestages, die für den 25. März terminiert wurde. Ein Datum, das durchaus Spannungen birgt, da es der letztmögliche Tag für den Zusammentritt ist, wie der Vorältestenrat des Parlaments entschied. Spannend bleibt, dass der Termin von allen Fraktionen außer SPD und Union als zu spät angesehen wird. So fordert der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Christian Görke, eine unverzügliche Einberufung nach dem 14. März, um drängende Fragen und Gesetzesentwürfe nicht auf die lange Bank zu schieben.
Die organisatorischen Anforderungen stehen diesmal unter besonderen Vorzeichen: Mit einem um 103 Sitze kleineren Bundestag und einer neuen Sitzordnung, die aus Zeitmangel noch nicht final bestimmt wurde, steht ein logistisch komplexer Umbau im Raum. Während der Umbauphase muss noch der bisherige Bundestag zu zwei Sondersitzungen Platz nehmen, was die Vorbereitungen zeitlich zuspitzt.
Neben organisatorischen Hürden spielen politische Erwägungen eine entscheidende Rolle. Mit veränderten Mehrheitsverhältnissen im neuen Parlament hat der alte Bundestag zügig über Pläne zur Aufweichung der Schuldenbremse abzustimmen. Diese Pläne, resultierend aus SPD- und Unions-Verhandlungen, umfassen ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen zur Ankurbelung der Wirtschaft.
Der konstituierenden Sitzung folgt der formelle Akt der Wahl eines neuen Bundestagspräsidenten und Vizepräsidenten. Der Posten des Präsidenten, üblicherweise durch die stärkste Fraktion besetzt, wird unter den Geheimwahlen zu vergeben sein. Die AfD, obwohl gestärkt im neuen Bundestag, wird voraussichtlich auch weiterhin ohne Vizepräsidiums-Posten auskommen müssen. Trotz ihres Beharrens auf einem solchen Posten hat sich Unions und SPD klare Ablehnung abgezeichnet. So bleibt die Vizepräsidentschaft auch weiterhin ein heißumkämpftes Terrain im politischen Berlin, verknüpft mit der Geschäftsordnung und dem Grundsatz der Wahlnotwendigkeit.

