Bitburg (dpa) - Ein ehrlicher Finder hat bei der Polizei im rheinland-pfälzischen Bitburg eine Geldbörse mit rund 1200 Euro abgegeben. Der 56-Jährige hatte das Portemonnaie im Eingangsbereich eines Supermarkts gefunden, wie die Polizei mitteilte. Nach ersten Ermittlungen stellten die Beamten fest, ...

Kommentare

(6) Mehlwurmle · 22. November 2019
Ich hoffe ja, dass der Finder mehr als nur den gesetzlichen Finderlohn erhält. Denn leider ist die Verlockung das Geld einfach zu behalten auf Grund der geringen Entdeckungsgefahr extrem hoch.
(5) anddie · 22. November 2019
@4: Das mit der Benachrichtigung machen die Fundbüros anscheinend unterschiedlich. @topic: Ich glaube, bei so einem Betrag kommt man leicht in Versuchung, das zu behalten oder vorher schon einen Teil herauszunehmen.
(4) k293295 · 22. November 2019
@3: Das läuft in DE etwas anders: Wennst das Ding aufm Fundbüro abgibst, kann der rechtmäßige Eigentümer es sich dort ein halbes Jahr abholen. Tut er das nicht, kannst du nach einem halben Jahr als Finder hingehen und es abholen, dran denken musst aber selber, da kriegst keine Benachrichtigung vom Fundbüro. Wenns gar keiner abholt, geht's in die Auktion.
(3) thrasher666 · 22. November 2019
@2 ich wollte damit nur sagen, dass der gesetzliche finderlohn ein schlechter scherz ist. die wenigsten denken in dem fall so wie Du... und wenn's der finder nicht abholt, schaust in AT zb. durch die finger, weils nach 2a ins eigentum der gemeine übergeht, welche als körperschaft öffentl. rechts nicht verpflichtet ist, den finderlohn auszuzahlen... eigentlich ein noch schlechterer scherz...
(2) k293295 · 22. November 2019
@1: Dagegen stehen max. 3 Jahre für Fundunterschlagung. Wär's mein Portmonnaie gewesen, hätt ich dem Finder aber glatt 200 € gegeben, weil er mir die Rennerei nach Karten, Ausweis etc. erspart hat. Allerdings kann mein Portemonnaie nicht irgendwo liegenbleiben, weil's mit einer Kette an einer Gürtelschlaufe gesichert ist.
(1) thrasher666 · 22. November 2019
da sieht man's wieder: ehrlich sein zahlt sich lt. gesetz eigentlich nicht aus....
 
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