Itzehoe (dpa) - Im womöglich letzten NS-Prozess in Deutschland hat das Landgericht Itzehoe Untersuchungshaft für die 96 Jahre alte Angeklagte angeordnet. Damit reagierte die Strafkammer auf den Versuch der ehemaligen Sekretärin im KZ Stutthof, sich dem Verfahren zu entziehen. «Das Gericht hat der ...

Kommentare

(38) gabrielefink · 01. Oktober 2021
Ich vermute, es wurde ein Verdacht der Mittäterschaft ermittelt. Man wird sie doch nicht anklagen, nur weil sie dort gearbeitet hat. Also abwarten, was die Verhandlungen ergeben.
(37) BobBelcher · 01. Oktober 2021
@32 Wäre sie ein Mann gewesen, der zum Kriegsdienst einberufen wurde, wäre das was anderes. Aber die hat dort ja freiwillig gearbeitet. Die hätte gehen können. Jederzeit. Die wurde nicht eingezogen. Und spätestens als die Akten/ Listen über ihren Tisch liefen, hätte sie gehen können/müssen.
(36) MrBci · 01. Oktober 2021
Es war sich nicht klug, sich so zu verhalten
(35) k293295 · 30. September 2021
@34: Denkk dir nix dabei. Das ist das LG Itzehoe, da muss man auch schon mal per Vaterschaftstest den Missbrauch der 14-jährigen Tochter durch den eigenen Vater nachweisen, damit der nicht wg. "Glaubwürdigkeitsproblemen der Geschädigten" freigesprochen wird, weil die Tochter vor Gericht die Zähne nur schwer auseinander kriegt.
(34) Shoppingqueen · 30. September 2021
@33 Heute Vormittag stand das noch nicht drin. Aber mal ganz ehrlich, wenn ich solch eine Ankündigung bekomme muss ich dem vorbeugen. Aber: Zumindest konsequent ist die Omi^^
(33) thrasea · 30. September 2021
@32 Das steht doch auch hier in der Meldung? OK, vielleicht erst seit 17:05, da wurde die Meldung zuletzt geändert.
(32) Shoppingqueen · 30. September 2021
Jetzt wird es interessant. Im Radio sagten sie gerade, dass die Frau ankündigte nicht zum Termin zu erscheinen und das Gericht war verwundert, dass sie tatsächlich nicht erschien...
(31) wimola · 30. September 2021
2) Überlebende, die - nicht einmal verantwortliche! - heute noch zu finden, ist sicher sehr schwer. Das haben wir auch bewusst so gesteuert. Jetzt Menschen anzuklagen, die letztlich an den eigentlichen Taten nichts hätten ändern können, ist nicht ehrlich. Sonst sollten wir alle, wirklich alle darüber nachdenken, wen es in unserer eigenen Familie gab, der aufgestanden wäre, sich gewehrt hätte ... - in meiner gibt es nur einen Opa. Wir sollten also ganz klein werden.
(30) wimola · 30. September 2021
Würde es nicht anders klingen, wenn die Überschrift lauten würde "KZ-Bürohilfskraft" oder "Lehrling" oder "Anlernling" ... - Sekretärin ist keine geschützte Berufsbezeichnung, aber auch damals ging man davon aus, das bestimmte Fähigkeiten vorhanden sind. Zu meiner Zeit war zumindest eine kaufmännische Ausbildung erforderlich - also eine 3-jährige Ausbildung. Mit 18? schon beendet? - Es wird also ein ganz anderer Eindruck erweckt. 2)
(29) sumsumsum · 30. September 2021
@28 da stimme ich dir zu mal davon abgesehen wieviele in den 50er bis 70er jahren in der politik sassen und zuvor mit freuden die hand gehoben haben da hat keiner was gesagt
(28) wimola · 30. September 2021
@26) Alles richtig - aber hier reden wir nicht von den tatsächlichen Tätern, sondern von ... - tja, was genau war sie zu dieser Zeit? Ich will nichts schön reden oder gar entschuldigen. - Fakt bleibt aber auch, sie war 18 und die Welt eine völlig andere. Das darf man ebenso wenig außer Acht lassen. - Mich wundert es, wie viel Menschen doch eigentlich Widerstandskämpfer gewesen sein könnten ...;-). Merkwürdig, dass es letztlich doch so wenige gab, oder?
(27) tastenkoenig · 30. September 2021
@25: Verhandlungsfähigkeit würde ich unterstellen, wenn sie sich eine Flucht zutraut. Was vielen Opfern und Hinterbliebenen Frieden bringt, selbst nach langer Zeit noch, ist die gerichtliche Feststellung des Unrechts und der (Mit-)Verantwortung. Natürlich wäre allen mehr gedient gewesen, wenn all das frühzeitiger stattgefunden hätte. Aber dem stand eben im Wege, dass man das Justizsystem handlungsfähig erhalten wollte und es daher lange von Nazis durchsetzt blieb, die ihresgleichen schützten.
(26) BobBelcher · 30. September 2021
@25 Also wenn die Frau mal eben irgendwohin flüchtet, scheint sie ja fit genug zu sein. Außerdem stellt ein Gericht vor einem Prozess fest, ob jemand verhandlungsfähig ist. Die Feststellung der Schuld an einem Mord oder einer Beteiligung daran ist nie Aktionismus. Die Frau hat keine Apfelsine auf dem Wochenmarkt geklaut, es geht um die Beendigung eines Lebens...oder gar tausender Leben.
(25) GeorgeCostanza · 30. September 2021
@24 Wenn ein Groß- oder Urgroßelternteil im KZ umgekommen wäre und man jetzt eine 96-jährige Frau hinter der Heizung hervorzieht, die vielleicht kaum noch verhandlungsfähig ist, würde ich dasselbe sagen. "Cui bono?" ist hier die Frage. Und wenn die Tat festgestellt wird, aber niemand mehr dafür belangt werden kann, ist "außer Spesen nix gewesen". Wie gesagt, mehr als Aktionismus kann ich hier nicht erkennen.
(24) BobBelcher · 30. September 2021
@23 Ganz einfach. Strafverfolgung bei Mord und Beihilfe zum Mord vergeht nicht. Nicht nach 10, nicht nach 100 Jahren. Würdest du das auch sagen wenn jemand deinen Angehörigen ermordet hat? Oder sagste "schwamm drüber, lass einen trinken gehen" ? Im übrigen kommen die wenigsten Täter in dem Alter noch in den Bau. Es geht nur um die Feststellung der Tat. Und es geht auch um Entschädigungszahlungen die die Angehörigen gegenüber der BRD haben.
(23) GeorgeCostanza · 30. September 2021
@13 gehts den Opfern und Angehörigen denn jetzt so viel besser, weil eine kleine Sekretärin mit 96 Jahren angeklagt wird und vermutlich nichtmal mehr das Urteil erlebt? Ich jedenfalls bezweifle das stark. Das ist Aktionismus und sonst nichts.
(22) GeorgeCostanza · 30. September 2021
96 Jahre alt. Fahrt richtig Polizei auf, damit sie auch ja dingfest gemacht wird nach 80 Jahren, in denen sie evtl nichtmal nen Strafzettel kassiert hat. Und verlest die Anklageschrift schnell, sonst kriegt sie die Eröffnung der Verhandlung nichtmal mehr mit. Mal ehrlich, unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften haben doch den Knall nicht gehört, diese Frau nach knapp 80 Jahren noch anzuklagen.
(21) wimola · 30. September 2021
@3 und @13) Ich stimme Dir durchaus zu. Wir sollten nichts vergessen. - Trotzdem, dient es der "moralischen Verpflichtung", der wir uns jahrzehntelang entzogen haben (!) wirklich? Imho versuchen wir hier (eher hilflos) den Opfern (oder gar der Welt?) ein winziges Zeichen zu senden. Ehrlicher wäre es, wir würden offen gestehen, dass wir die Aufarbeitung und Verurteilung der "tatsächlichen Täter" verhindert haben, Tätern eher Ämter gaben und diese nun verstorben sind.
(20) ausiman1 · 30. September 2021
Weit ist Sie nicht gekommen !
(19) Radiomann · 30. September 2021
trauriges Kapitel, ich möchte in diesem Prozess jedenfalls kein Richter sein....
(18) pullauge · 30. September 2021
Alte Dame spielt Verstecken
(17) tastenkoenig · 30. September 2021
"weigere dich und du landest selbst im kz" war in vielen Fällen eine Schutzbehauptung, die in der Nachkriegszeit von allen gerne akzeptiert wurde. Denn fast alle hatten keine ganz weiße Weste mehr, und wenn denen, deren Weste noch dreckiger war als die eigene, vergeben werden konnte, dann konnten sie sich auch selbst vergeben.
(16) roger1d · 30. September 2021
Es geht seinen Gang.
(15) sumsumsum · 30. September 2021
grundsätzlich war das eine schlimme zeit da standen auch viele menschen sehr unter druck nach dem motto weigere dich und du landest selbst im kz da gibt es sicherlich andere die bedeutend schuldiger daran sind als eine sekretärin
(14) setto · 30. September 2021
@13 ja wir sind es ihnen schuldig, alllerdings hätten dann auch alle angeklagt werden sollen und nicht nur die "Schreibkräfte" . So jemand konnte sich freikaufen <link> obwohl mindestens genauso viele Menschenleben auf dem Gewissen
(13) gabrielefink · 30. September 2021
So lange noch 'Täter' am Leben sind, sind wir verpflichtet die NS-Zeit und vor allem die KZ-Verbrechen aufzuarbeiten. Das sind wir zumindest den Millionen Opfern und deren Angehörigen schuldig.
(12) Samderi · 30. September 2021
@10 Ja, aber warum stehen diese im Konflikt mit diesem Prozess? Soll dies dann nun ein neuer valides Argument werden um Klagen fallen zulassen, mit der Begründung "Wir haben andere Probleme"? @11 Wäre es wirklich sinnvoll, dass man ab einem gewissen Alter straffrei agieren kann, ohne juristische Konsequenzen befürchten zu müssen? Kriminelle Organisationen würden sich über diese Lücke freuen...
(11) TessaHH · 30. September 2021
Einen Menschen der 96 jahre alt ist muss man nicht mehr vor Gericht verurteilen! Das hätte man sich früher überlegen müssen!! Was soll das? Meine Meinnung.
(10) moritz12 · 30. September 2021
Es gibt bei uns andere Probleme
(9) k293295 · 30. September 2021
Donnerwetter, die ist rüstig! Sie soll aufpassen, dass das Gericht nicht der garantiert kommenden Idee der Staatsanwalt folgt, diese Flucht als Schuldeingeständnis zu werten. @1,8: Wer fluchtfähig ist, ist mit größter Wahrscheinlichkeit auch verhandlungs- und haftfähig.
(8) Wolfman · 30. September 2021
Es geht doch nur noch darum Erinnerungen aufrecht zu erhalten... Ein Gefängnis wird die Dame nie von Innen sehen.
(7) Shoppingqueen · 30. September 2021
Man könnte ja noch die Baufirmen verklagen die die Gebäude errichteten... Und die Firma die die Bleistifte lieferte die die Sekretärin brauchte...
(6) marcusb · 30. September 2021
Der Taxifahrer muss jetzt aufpassen, dass er nicht als Fluchthelfer hart bestraft wird...
(5) marcusb · 30. September 2021
@2 Und wahrscheinlich hatte sie 1943 als kleine Schreibkraft kaum eine andere Wahl, als mit guter Miene zum bösen Spiel mitzumachen. Eine Schreibkraft... unglaublich, deswegen knapp 80 Jahre später so einen Aufwand zu betreiben.
(4) burghause · 30. September 2021
...als unbefangene 18-Jährige konnte sie nicht einfach in einem KZ anfangen. Ich gehe schon davon aus, dass man sie vorher auf "Verlässlichkeit" gecheckt hatte und sicher war da eine gewisse "Treue" zur Partei oder zur SS unerlässlich. Ich glaube schon, dass sie wusste, was sie da tat.
(3) gabrielefink · 30. September 2021
Eine 96-jährige vor der Jugendkammer. Das macht meines Erachtens nur noch moralisch Sinn. Rechtlich dürfte das nicht mehr relevant sein. Bald ist auch die Zeit, überhaupt noch jemanden aus der NS-Zeit verurteilen zu können, abgelaufen.
(2) mauzipiri · 30. September 2021
Wenn sie jetzt 96 ist, war sie 1943 18 Jahre alt und auch nur eine kleine Schreibkraft... ich denke unsere Gerichte hätten gegenwärtig genug andere wichtigere Verfahren.
(1) ausiman1 · 30. September 2021
ist die überhaupt noch Verhandlungsfähig ?
 
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