Düsseldorf (dts) - Als erster deutscher AKW-Betreiber wird die Düsseldorfer E.on AG noch am heutigen Montag wegen der Stilllegung seiner Atomkraftwerke eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland einreichen. Das erfuhr die Tageszeitung "Die Welt" (Dienstagausgabe) aus ...

Kommentare

(3) skloss · 14. November 2011
@1 @2 ich gebe euch vollkommen recht. Beiden. GG §14 Abs. 3 "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig...Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen." E.on verhält sich absolut korrekt.
(2) United98 · 14. November 2011
Ist nur fair den Aktionären gegenüber. So eine übereilte Entscheidung wie den Atomausstieg (Den ich gut finde.. nur nicht die Art wie es passiert ist) nachdem die Konzerne nach Anweisungen der Regierung hunderte Millionen in Modernisierungen stecken mussten.. Da soll der Staat doch ruhig mal einen Teil der Kosten mittragen. Niemand will die AKW's wieder hochfahren.. Aber die Kostenfrage steht halt noch im Raum..
(1) dubberle · 14. November 2011
Egal wie das BVerfG entscheidet, es wird mit dem Urteil Rechtssicherheit geschaffen werden. Ich fände es aber begrüßenswert, wenn die Klage abgewiesen würde.
 
Suchbegriff

Diese Woche
17.04.2024(Heute)
16.04.2024(Gestern)
15.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News