Berlin (dpa) - Durfte die Kanzlerin Jan Böhmermanns Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten öffentlich kritisieren? Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt heute über die dagegen gerichtete Klage des TV-Satirikers. Das Urteil soll noch heute fallen. Weder Angela Merkel noch Böhmermann ...

Kommentare

(4) k49782 · 16. April 2019
@3 Ich erinnere an das Urteil zum Verfassungsschutz, dort wurde auch jede Kommunikation des Verfassungsschutz zum "Prüffall", Prüffall, Prüffall, Prüffall AfD! verboten. Und Frau Merkel gibt doch eigentlich immer nur eine Meinung ihres Postens ab, oder wann ist sie öffentlich/sichtbar aktiv ohne als Bundeskanzlerin? Also ich wäre mir da nicht so sicher, ob das Gericht hier nicht ähnlich wie zum PRÜFFALL AfD urteilt.
(3) Troll · 16. April 2019
@2 Wenn das nicht eine offizielle Regierungserklärung war oder ähnliches, fällt das trotzdem unter die Meinungsfreiheit, auch wenn sie zudem Kanzlerein ist.
(2) flowII · 16. April 2019
geht wohl eher darum, das sie sich als kanzlerin geaussert hat
(1) Troll · 16. April 2019
Ich glaube nicht, daß die Klage Chancen auf Erfolg hat. Satire ist Geschmackssache und jeder kann seine eigene Meinung darüber haben und diese äußern.
 
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