Drohnen im Visier: Bundeswehr soll zur Drohnenabwehr zum Einsatz kommen
Die Zunahme nicht autorisierter Drohnensichtungen über dem deutschen Luftraum sorgt für Unmut bei Sicherheitsbehörden und Politikern gleichermaßen. Besonders die potenzielle Nutzung durch ausländische staatliche Akteure, hauptsächlich Russland, zu Spionage- und Sabotagezwecken weckt Besorgnis. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat als Reaktion einen Gesetzesentwurf zur Reform des Luftsicherheitsgesetzes vorgelegt, der es der Bundeswehr ermöglichen soll, Drohnenabwehrmaßnahmen durchzuführen.
Privatpersonen, die Drohnen ordnungsgemäß registriert und die geltenden Vorschriften eingehalten haben, müssen keine Veränderungen befürchten. Die Reform sieht jedoch vor, dass die Bundeswehr in Zukunft im Rahmen von Amtshilfe bei der Überwachung des Luftraums und der Abwehr von Drohnenbedrohungen unterstützt. Dies kann den Einsatz von Geräten zur Erkennung und Bekämpfung solcher Lufteinheiten umfassen, einschließlich technischer Mittel wie Jammer, um Drohnen zu deaktivieren.
Obwohl der Einsatz von Waffen grundsätzlich durch das Grundgesetz in Friedenszeiten auf Ausnahmen beschränkt ist, bleibt der Einsatz der Bundeswehr im Inland umstritten. Debatten darüber, wie weit die Kompetenz der Bundeswehr in der Drohnenabwehr wirklich gehen darf, sind entbrannt. Der Bundestag müsste im Zweifel eine Zwei-Drittel-Mehrheit aufbringen, um erweiterten Befugnissen zuzustimmen, argumentieren Kritiker wie der Grüne Konstantin von Notz.
Trotz gegenteiliger Meinungen hinsichtlich des Spannungsfalls und der Methoden hybrider Kriegsführung, die zu dessen Erlangung führen könnten, hat die Bundesregierung entschlossen, diesen Reformvorschlag voranzutreiben. Die Dringlichkeit ergibt sich nicht zuletzt aus der steigenden Zahl der Drohnensichtungen seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine. Im Einklang damit soll das Gesetz auch striktere Maßnahmen gegen Aktivisten vorsehen, die unerlaubt Flughafeneinrichtungen betreten.

