Potsdam (dts) - Durch die CDU-Abgeordnete Saskia Ludwig ist eine Debatte über ein mögliches Verbot von Doppelmandaten entbrannt. Ludwig sitzt sowohl im Bundestag als auch im Brandenburger Landtag. Die Linke will Doppelmandate in Zukunft verbieten, berichtet der "Spiegel". Ein von der Partei in ...

Kommentare

(27) thrasea · 19. September 2020
@25 Lies nochmal Kommentar @17 – da steht alles drin, damit es schlüssig wird. Die Zahl der erhaltenen Stimmen bestimmt die Reihenfolge, in der Kandidaten von der Liste in den Landtag kommen. <link> @17 Ich bin neidisch, das würde ich mir in BaWü auch wünschen.
(26) Troll · 19. September 2020
... In deiner Darstellung fehlt irgendwie etwas, damit sich das schlüssig und logisch erklärt.
(25) Troll · 19. September 2020
@24: Ich hänge gereade an dem Punkt "sondern nach der Reihenfolge, in die sie der Wähler durch die Wahl gebracht hat." Das verstehe ich nicht. Wie hat man jemanden durch die Wahl auf eine Position einer Rangfolge gebracht? Es gab eine Liste, anteilig an Zweitstimmen wird von oben nach unten vergeben, wobei Direktmandate vorgehen. Und alle anderen haben kein Mandat. Wenn nun noch eins neu zu vergeben ist, wer bestimmt dann, wem es zusteht. Wenn es nicht willkür der Partei ist, wonach geht es? ...
(24) marac · 19. September 2020
@23 Wie das (vermutlich) gemeint war, habe ich ja in Nr. 19 erklärt... Nicht nach der Reihenfolge, wie sie die Partei zur Wahl gestellt hat, sondern nach der Reihenfolge, in die sie der Wähler durch die Wahl gebracht hat. Nur gibt es das bei der Bundestagswahl eben nicht. Von "die Partei macht, was sie will", war außer in deinen Kommentaren jedenfalls nie die Rede.
(23) Troll · 19. September 2020
@22 Das "Nach Anzahl der Stimmen" ist doch gar nicht bestritten. Hier ist eine Person ausgeschieden, also durfte eine Nachrücken. Strittig ist nur, wer es ist. Ich bin der Meinung, die nächste Person auf der Liste. eubbw meinte hingegen, es ginge nur nach der Anzahl undzwar " nicht wie auf der ursprünglichen Wählerliste". Wenn es nicht nach der Liste geht, heißt es automatisch, man kann es anders festlegen.
(22) marac · 19. September 2020
@20 Nö, eubbw schreibt "nach Anzahl der erhalten Stimmen" und du machst daraus "ganz nach eingenen wünschen"... Aber gut, dass du das, was du kommentierst, vorher offenbar nur sehr oberflächlich liest, hatten wir ja schon...
(21) Troll · 19. September 2020
edit: gelöscht. Kommentar inhaltlich doppelt, da er mir mein Kommenar Nr. 20 beim ersten mal nicht sofort angezeigt wurde.
(20) Troll · 19. September 2020
@19 Doch das war die Aussage von eubbw in Kommentar 13. Demnach könne man nachrücken unabhängig von der Liste. Darauf bin ich eingegangen.
(19) marac · 19. September 2020
@14 Von "darf die Plätze ganz nach eingenen wünschen neu besetzen" redet außer dir ja keiner. Bei der Bayer. LTW ist es beispielsweise so, dass man keine Liste, sondern einen bestimmten Kandidaten auf der Liste ankreuzt, damit wird die Anzahl der Mandatsträger durch die Gesamtzahl der Stimmen bestimmt, aber wer über die Liste einzieht, über die Stimmen für die einzelnen Kandidaten (da die Liste nach Stimmenzahl umsortiert wird). Das gibt dem Wähler mehr Macht, nicht weniger...
(18) Troll · 19. September 2020
@17 sorry, hatte seit dem Lesen der News, die Parteien durcheinander gebracht. Die Linke war hier die, die Kritik geübt hat. Streiche in meinem Kommentar "Linke" und Setze "CDU" der Rest der Aussage bleibt gleich.
(17) marac · 19. September 2020
@12 Wer die Linke wählt, sorgt also für den Einzug einer CDU-Kandidatin? Wenn du meinst... @13 Das kommt auf die entsprechende Wahl an, nachdem beim Bundestag nur ein Direktkandidat und eine Landesliste gewählt werden und nicht ein bestimmter Kandidat auf der Liste, gibt es keine Umsortierung der Liste durch die Wahl (abgesehen davon, dass diejenigen Kandidaten, die ein Direktmandat erreicht haben, nicht mehr berücksichtigt werden)
(16) Troll · 19. September 2020
... daß sie antreten. Die doch sehr unkritische Bevölkerung freut sich, daß es bekannte Gesichter sind, mit denen sie positives assozieren und wählt die Partei. Gemäß geheimer parteininter Vereinbarung legen dann alle gemeinsam das Amt nieder und diese Partei darf die Plätze ganz nach eingenen wünschen neu besetzen. Da habe ich doch meine Zweifel, ob das geht.
(15) Troll · 19. September 2020
... Kandidat vielleicht ganz nach unten gesetzt. Womöglich bewußt, da es sonst Wählerstimmen kosten würde, wenn die Parteianhänger fürchten, daß er einzieht. Man rechnet aber nicht damit und gibt dann guten gewissens dieser Partei die Stimme und dann kann er einfach so nachrücken? Das kann eigentlich nicht sein. Wenn jemand nachrückt, müßte es der nächste Listenplatz sein. Sonst könnte man einen wichtigen demokratischen Grundsatz ja ganz leicht umgehen. Dann bezahlt man populäre Prominente...
(14) Troll · 19. September 2020
@13 "In deiner Zeit"... Wir reden von einer aktuellen Wahl. Ich kenne das System in Brandenburg jetzt nicht. Aber wenn das so einfach wäre, dann könnte man ja Problemlos taktieren. Jemand, den eine Partei für wichtig hält, hat den Einzug nicht geschafft, also soll ein anderer das Amt abgeben, damit der andere rein kann, auch wenn er noch weit von einem Listenplatz gewesen wäre. Damit würde man den Wähler betrügen, der sich die Liste anguckt und dann überlegt, wen er wählt. Dann ist ein...
(13) eubbw · 19. September 2020
@ 12 In meiner Zeit wurde nach Anzahl der erhalten Stimmen nachgerückt, nicht wie auf der ursprünglichen Wählerliste.
(12) Troll · 19. September 2020
@11 es rückt aber nicht einfach irgendwer nach, sondern die nächste Person auf der Liste. Und wer diese Partei gewählt hat, hat somit riskiert, daß diese Frau einzieht. Wenn sie beides unter einen Hut kriegt, soll sie halt erst einmal beides machen. Es sind ja eh bald Bundestagswahlen. Nur anstandshalber sollte Sie dann im Bundestag nicht mehr antreten. Oder der wähler überlegt sich, ob er die Linkspartei wählt und eben riskiert, daß sie da auch einzieht und wenn ja, ist es Wählerwille.
(11) eubbw · 19. September 2020
@5 Nachgerückt ist sie deshalb, weil einer vor ihr einen anderen Job übernommen hat. Die Stimme bleibt ja bei der Partei.
(10) tastenkoenig · 19. September 2020
Wann will sie denn zwischen Sitzungswochen und Ausschussarbeit in zwei Parlamenten noch in ihrem Wahlkreis präsent sein? Man darf schon infrage stellen, ob sie zwei Mandate im ausreichenden Maße erfüllen kann. Die daraus resultierenden möglichen Interessenskonflikte wurden schon angesprochen. Ich frage mich, was sie da reitet. Und wo ihre Partei sie beim nächsten Mal auf die Wahlliste positionieren wird.
(9) suse99 · 19. September 2020
Wenn man sich mal ansieht, wie viele Abgeordnete noch Nebentätigkeiten haben (wobei nur die bezahlten aufgeführt werden), ohne dass da jemand von zu viel Belastung spricht, warum wird dann hier bei einer CDU-Frau so ein Wirbel daraus gemacht? Ich finde so ein Doppelmandat nicht gut und meinetwegen dürften Abgeordnete überhaupt keine Nebentätigkeiten haben, aber das ist eine generelle Frage.
(8) marac · 19. September 2020
@5 Mal abgesehen davon, dass ich schwer bezweifle, dass wirklich viele Leute mehr als die ersten drei Namen lesen, was mache ich denn, wenn ich den ersten 20 allen den Job zutraue mit Ausnahme der Nummer 8? Darf ich dann nach deiner Argumentation die Liste nicht wählen, weil ich dann ja Gefahr laufe, auch Nummer 8 ins Parlament zu verhelfen? Bei beiden Wahlen ist sie übrigens auch als Direktkandidatin angetreten und hat beide Male verloren...
(7) Troll · 19. September 2020
... unter einen Hut kriegt oder ob sie eines der Mandate abgibt.
(6) nanoc · 19. September 2020
Bekommt die Frau Ludwig dann auch zweimal Abgeordnetenentschädigung oder behält sie "nur" das Geld vom besser bezahlten Mandat?
(5) Troll · 19. September 2020
@2: Man sieht sich eine Liste an und überlegt, was man will. Da spielt auch die Tatsache eine Rolle, wenn jemand schon woanders vertreten ist. Vielleicht waren den meisten Linkswählern andere Aspekte wichtiger und haben dann trotzdem links gewählt. Aber man hat sich nun einmal dafür entschieden. @3: Spielt keine Rolle ob Nachrücker oder nicht. Wenn man eine Partei wählt, weiß man nicht,wieviele die noch wählen. Die hätte auch regulär reinkommen können. Es liegt ganz an ihr, ob sie beides...
(4) AS1 · 19. September 2020
DIese Doppelmandate sind abseits rechtlicher Betrachtungen immer problematisch, denn es kommt automatisch auch zu Interessenskonflikten. Dass in einigen Bundesländern - als Beispiel - die Mitgliedschaft von Bürgermeistern in Kreistagen verboten ist, hat seinen Grund. Natürlich tauchen diese Konflikte auch zwischen Landes- und Bundesebene auf.
(3) eubbw · 19. September 2020
@1 In ein Parlament ist sie nur nachgerückt
(2) marac · 19. September 2020
@1 Wenn es zwei Direktmandate wären, könnte man so argumentieren, aber zumindest für den Bundestag war das ja offensichtlich nicht der Fall, wenn sie als Nachrückerin ins Parlament gekommen ist, und bei den Listen für die Bundestagswahl hat der Wähler ja gar nicht die Möglichkeit, sich für oder gegen eine einzelne Person zu entscheiden. Hier wollte "der Wähler" also nur, dass x Abgeordnete dieser Partei ins Parlament kommen, aber nicht zwingend, dass da eine bestimmte Person dabei ist.
(1) Troll · 19. September 2020
Man kann zwar an sich darüber streiten, ob man als Abgeordneter weitere Tätigkeiten ausüben darf usw. Aber wenn jemand in 2 Parlamenten vertreten ist, finde ich das zwar auch nicht gut, aber ich würde nicht auf die Idee kommen, darin Kritik zu üben. Sie ist in beide Parlamente reingewählt worden, also ist es der Wählerwille. Angeblich sind die Bundestagsabgeordneten zwar alle so extrem gestreßt von der vielen Arbeit, aber wenn Sie die Kapazität für 2 Mandate hat, warum nicht?
 
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