Donald Trump legt Berufung gegen Ausschluss von Vorwahl in Maine ein
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump hat sich juristisch gegen den Ausschluss von der Vorwahl für die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner im Bundesstaat Maine gewehrt. Seine Anwälte haben am Dienstag beim zuständigen Gericht formell Widerspruch gegen die Entscheidung der obersten Wahlaufseherin des Bundesstaates, Shenna Bellows, eingelegt. Diese hatte festgestellt, dass Trump sich aufgrund seines Verhaltens im Zusammenhang mit dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 für das Amt des Präsidenten disqualifiziert habe.
Die Anwälte Trumps argumentieren in ihrem Einspruch unter anderem, dass Bellows befangen sei und keine rechtliche Befugnis für eine solche Entscheidung habe. Zudem basiere der Beschluss auf angeblichen Fehlern und sei willkürlich. Bellows hatte ihre Entscheidung in der vergangenen Woche öffentlich bekannt gegeben, jedoch vorerst ausgesetzt, um Trumps Einspruch abzuwarten. Damit ist noch keine endgültige Entscheidung getroffen worden.
Ein ähnliches Urteil erging auch in Colorado, wo das Oberste Gericht entschied, dass Trump aufgrund seiner Rolle beim Sturm auf das Kapitol nicht für das Präsidentenamt geeignet sei und daher von der Vorwahl ausgeschlossen werden müsse. Auch hier wird erwartet, dass Trump Berufung einlegt. Letztendlich wird die kontroverse Frage voraussichtlich vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen.
Am 6. Januar 2021 hatten Anhänger Trumps gewaltsam den Parlamentssitz in Washington gestürmt, während der Kongress zusammengekommen war, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl von 2020 offiziell zu bestätigen. Zuvor hatte Trump seine Anhänger in einer Rede mit unbegründeten Behauptungen angestachelt, dass ihm der Wahlsieg durch massiven Betrug gestohlen worden sei. Fünf Menschen starben infolge der Ausschreitungen. Trump muss sich derzeit wegen seiner Handlungen im Zusammenhang mit der Abstimmung vor Gericht wegen versuchten Wahlbetrugs verantworten. (eulerpool-AFX)