Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich zur Frage äußern, ob jemand aus Altersgründen von einer Party ausgeschlossen werden darf oder ob er damit diskriminiert wird. Bei der Verhandlung im Februar in Karlsruhe hatte sich gezeigt, dass die Antwort gar nicht so leicht ist - vor allem ...

Kommentare

(2) thrasea · 05. Mai 2021
Vorsicht bei diesem Kläger, bekannt als "AGG-Hopper". Er wurde vom LG München wegen Betrug zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Vorgeworfen wurden ihm von der Staatsanwaltschaft u.a. mehr als 100 fingierte Bewerbungen, um bei Ablehnung die potenziellen Arbeitgeber wegen Diskriminierung zu verklagen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Kratzer Revision beim BGH eingelegt hat.
(1) knueppel · 05. Mai 2021
Ich persönlich finde ja Veranstaltungen mit Kleiderordnung schon befremdlich, aber das ist halt meine Ansicht. Wenn ein Veranstalter offen kommuniziert, dass eine Veranstaltung einer bestimmten Altersgruppe vorbehalten sein soll, sehe ich da keine Diskriminierung. Tut er das nicht, ist die Klage meiner Erachtens berechtigt.
 
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