Lahr, 18.10.2019 (lifePR) - Erneut hat sich ein Landgericht dagegen entschieden, die Volkswagen AG für ein manipuliertes Fahrzeug eine Nutzungsentschädigung durch den geschädigten Verbraucher zuzugestehen. „Ein Abzug der gezogenen Nutzungen widerspricht dem Sinn und Zweck des Schadensersatzanspruchs ...