
🔌Förderung für private Ladestation/Wallbox – jetzt 900€ KfW-Zuschuss möglich
Die Nachfrage ist groß, der Fördertopf wurde im März um 100 Millionen erweitert. Vielleicht gibt's von eurer Seite schon Erfahrungsberichte zum KfW 440 Programm?
Habt ihr auch schonmal mit dem Gedanken gespielt, eines unserer extrem guten Leasingangeboten zu nutzen? Dann ist euch sicherlich aufgefallen, dass die besten Angebote meist (teil-)elektrische Fahrzeuge sind. Dank der Innovationsprämie (Infos hier im Artikel), stieg hier nämlich im Juni 2020 die Förderung auf bis zu 6000€ (staatl. Teil).
Die Anschaffung eines (teil-)elektrischen Fahrzeugs führt aber auch direkt zu der Frage nach der Lademöglichkeit eines solchen. Entstehen hier gerne auch mal Kosten von über 1000€, will man durch die neue Förderung auch hier einen Anreiz schaffen, auf Elektromobilität umzusteigen.
KfW-Förderung für private Ladestationen
Seit kurzem gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein bundesweites Förderprogramm zur Schaffung (privater) Ladeinfrastruktur. Das Programm nennt sich KfW 440 (Infos hier).
900€ Zuschuss - pauschal!
Und so einfach geht's:- Vor dem Kauf der Ladestation bzw. Wallbox müsst ihr den Antrag stellen
- Auf Bestätigung warten und dann Installation beauftragen
- Nachweis einreichen und Zuschuss bekommen
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich gilt hier natürlich der Eigentümer des Stellplatzes bzw. der Haus- oder Wohnungseigentümer. Oder auch als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder als Vermieter kann man die Förderung der KfW beantragen. Auch Mieter können mit Zustimmung des Vermieters einen Antrag stellen. Hier ist noch interessant zu wissen, dass es kürzlich eine Gesetzesänderung gab: der Mieter hat demnach einen Anspruch darauf, dass der Vermieter den Einbau einer Elektro-Ladestation auf Kosten des Mieters gestattet. Wichtig dabei ist aber vor allem, dass die Ladestation an einer ausschließlich privat genutzten Fläche installiert wird. Öffentlich zugängliche Lädesäulen, wie zB auf Kundenparkplätzen oder auf Firmengeländen wo Mitarbeiterparkplätze sind, werden nicht gefördert.Was wird gefördert?
Gefördert werden Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Dazu zählen neben der fabrikneuen Wallbox/Ladestation auch die intelligente Steuerung, die Kosten für Einbau und Anschluss, inklusive aller Installationsarbeiten, sowie die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation.Gibt es Mindestanforderungen an die Ladestation?
Im Grunde muss die Ladestation folgende drei Vorraussetzungen erfüllen:- Die Ladeleistung muss genau 11 kW betragen - nicht weniger und auch nicht mehr! Es können natürlich auch Wallboxen erworben werden, die mehr Ladeleistung (z.B. 22 kW) unterstützen, jedoch muss der Elektrobetrieb die Ladeleistung dann auf 11 kW drosseln. Das funktioniert ganz einfach, hiervon also bitte nicht abschrecken lassen. Ich selbst habe die Keba P30, dort sind es einfach ein paar "Jumper" wie man es von früheren Festplatteninstallationen kennt.
- Die Ladestation muss intelligent steuerbar sein. Dies ermöglicht smartes Laden, d.h. alle Akteure können miteinander kommunizieren und die Ladeleistung kann begrenzt werden oder zeitlich verschoben.
- Die Laden darf ausschließlich mit 100% Ökostrom geschehen. Das heißt, entweder direkt von der eigenen Solaranlage oder durch einen entsprechenden Ökostromanbieter. Letzteres ist jedenfalls Voraussetzung.
- Liste der geförderten Ladestationen
- Beim Onlineshop Mobilityhouse verfügbare, förderfähige Wallboxen
progres.nrw Förderung in NRW
Bis zum 30.11. konnte man in Nordrhein-Westfalen in einem landeseigenen Förderprogramm "progres.nrw - Emissionsarme Mobilität" ebenfalls Förderung beantragen. Laut Newsletter von "Elektromobilität NRW" vom 16.11. wird das Programm nicht eingestellt, sondern auf die ursprünglichen Konditionen zurückgesetzt, nachdem eine Zeitlang eine höhere Förderung möglich war. Auf der Website findet sich ebenfalls ein dieser Hinweis (siehe hier ganz unten), allerdings findet sich momentan keine weitere Info zum Verlauf. Diese sieht standardmäßig wie folgt aus:- Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur:
- Förderquote: 50% der Maßnahmen
- Fördergrenze: 1.000€ pro Ladepunkt (Wallbox)
- bzw. 3.000€ pro Ladepunkt (Ladesäule)
- Erhöhte Fördergrenze bei Steuerbarkeit (+1.500€) (mehr dazu hier)
Welche Ladestation/Wallbox ist empfehlenswert?
2018 und 2019 widmete sich der ADAC dieser Frage und hat verschiedene Wallboxen getestet. Insgesamt wurden 18 Wallboxen getestet. Elf bekamen dabei ein "sehr gut" oder "gut". Generell wird empfohlen eine 3-phasige-11kW-Wallbox zu wählen, da damit alle Elektroautos gut aufladbar sind. Hier einmal alle Wallboxen, die mit sehr gut abgeschnitten haben:- ABL eM H1 (Note 1,0) ab 634,25€ inkl. Versand
- Heidelberg Wallbox Home Eco (Note 1,1) (nicht förderfähig, daher muss hier zur intelligenten Variante "Wallbox Energy Control" gegriffen werden) ab 767,99€ inkl. Versand
- Webasto Pure (Note 1,2) (nicht förderfähig, daher muss hier zur intelligenten Variante "Webasto Live" gegriffen werden) ab 1.555,37€ inkl. Versand
- Keba KeContact P30 (Note 1,3) (gefördert werden nur die P30 X-Serie und C-Serie) ab 1.175,41€ inkl. Versand
- Mennekes Amtron Xtra C2 (Note 1,4) ab 1.806,15€ inkl. Versand
- beim spezialisierten Onlineshop Mobilityhouse gibts eine Liste mit förderfähigen Boxen