DFL-Ausschreibung der TV-Rechte für Bundesliga noch nicht genehmigt
Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat vor anderthalb Wochen den ersten offiziellen Schritt zur Ausschreibung der TV-Rechte unternommen. Allerdings gibt es noch eine wichtige Hürde zu nehmen: Das Bundeskartellamt hat bisher die eingereichten Unterlagen nicht abschließend geprüft. Dies bestätigte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Die DFL hatte am 15. Januar bekannt gegeben, dass Medienunternehmen sich für die Bewerbung um die Rechtevergabe der Fußball-Bundesliga in den Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 registrieren können. Der Ligaverband plant, den registrierten Unternehmen einen Brief mit weiteren Details zum Ablauf zuzusenden. Die Zustimmung des Bundeskartellamtes ist entscheidend für das von der DFL geplante Ausschreibungsmodell. Die Behörde muss ihre Zustimmung zur bisherigen Praxis der Zentralvermarktung durch den Ligaverband geben. Bereits seit mehreren Monaten liegen der DFL die Wünsche für die neue Ausschreibung vor. Auf eine Anfrage hin antwortete das Bundeskartellamt: "Die Prüfung ist weit fortgeschritten, aktuell läuft sie aber noch." Die DFL scheint zuversichtlich zu sein, dass das Verfahren bald abgeschlossen wird. In der Vergangenheit hat die Liga bereits erste formale Schritte zur Ausschreibung unternommen, bevor die endgültige Zustimmung der Behörde in Bonn vorlag. Besonders umstritten ist die von der DFL angestrebte Abschaffung der "No-Single-Buyer-Rule". Nach dieser Regelung darf nur ein einzelner Pay-TV-Anbieter die Live-Rechte erwerben, es müssen jedoch mindestens zwei Unternehmen beteiligt sein. Derzeit teilen sich Sky und DAZN diese Rechte bis 2025. Auch ein DFL-Modell, das vorsieht, dass die Zusammenfassungen der Bundesliga-Spiele im Free-TV erst um 19.15 Uhr beginnen, liegt zur Prüfung vor. Derzeit startet die ARD mit der Erstliga-Berichterstattung in der "Sportschau" um 18.30 Uhr. Die registrierten Unternehmen erhalten bald "den Zeitplan sowie die Verfahrensregeln, insbesondere die Fristen und Kriterien für die Zulassung zur Ausschreibung, das Verfahren für die Abgabe von Angeboten und die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe der ausgeschriebenen Rechtepakete", so die DFL. Erst anschließend werden den zugelassenen Unternehmen die eigentlichen Ausschreibungsunterlagen zugesandt – und für deren Zusendung bedarf es der Zustimmung des Bundeskartellamtes. Die Auktion und Vergabe der Medienrechte sollen vor der Europameisterschaft abgeschlossen sein. (eulerpool-AFX)