Berlin - Die Bundesregierung hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) akzeptiert, das Deutschland wegen der direkten Zurückweisung eines Geflüchteten verurteilt. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag ...

Kommentare

(4) Pontius · 28. März um 07:09
@3 Gerichtsurteile, die jedoch teilweise Jahre dauern...
(3) thrasea · 28. März um 06:44
Verwaltungsabsprachen des BMI mit Griechenland bzw. Spanien „bis auf Weiteres“ ausgesetzt." @1 Soweit mir bekannt ist, hat die SPD diese Regelungen nicht erfunden, nicht in Kraft gesetzt, und ist in den Koalitionsverhandlungen jetzt auch nicht der Treiber für Zurückweisungen an der Grenze. Ich befürchte allerdings, dass sie auf Drängen der Union doch zustimmen werden. Nun, dann braucht es halt wieder Gerichtsurteile wie dieses.
(2) thrasea · 28. März um 06:44
"Die von den Straßburger Richtern beanstandete Praxis geht auf die „Seehofer-Abkommen“ von 2018 mit Griechenland und Spanien zurück. Diese besagen, dass Geflüchtete, die dort bereits Asyl beantragt haben und dann über Österreich nach Deutschland gelangen, an der Grenze zurückgewiesen und innerhalb von 48 Stunden zurückgebracht werden sollen. Seit damals gab es gerade einmal 50, auf die Abkommen zurückgehenden Zurückweisungen. Nach dem EGMR-Urteil hat die Bundespolizei die entsprechenden
(1) Polarlichter · 28. März um 02:41
Tja liebe SPD, dass dieses Instrument sehr bedenklich ist, håtte man sich denken kønnen.
 
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