Deutschland ordnet temporäre Grenzkontrollen zur Bekämpfung unerlaubter Einreisen an
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die Implementierung vorübergehender Kontrollen an allen deutschen Landgrenzen angekündigt. Diese Maßnahmen, die ab dem 16. September in Kraft treten und zunächst für sechs Monate gelten sollen, zielen darauf ab, die Zahl der unerlaubten Einreisen zu reduzieren. Das Bundesinnenministerium begründet die neuen Kontrollen zudem mit der Notwendigkeit, die innere Sicherheit vor Bedrohungen durch islamistischen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität zu schützen. 'Wir tun alles, um die Menschen in unserem Land dagegen zu schützen', betonte Faeser.
Im Anschluss an ein Treffen zur Migration mit der Unionsfraktion und Ländervertretern in der letzten Woche hat die Regierung ein neues Modell zur europarechtskonformen und effektiven Zurückweisung entwickelt. Diese Vorschläge sollen über die aktuelle Praxis hinausgehen und wurden der Union bereits vorgestellt. Weitere vertrauliche Gespräche dazu sind für die nahe Zukunft geplant, einschließlich eines Treffens am Dienstag mit der CDU/CSU-Fraktion und dem Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz.
Zurückweisungen an deutschen Landgrenzen erfolgen bislang nur in speziellen Fällen, beispielsweise wenn eine Einreisesperre vorliegt oder kein Asyl beantragt wurde. Seit Oktober wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums bereits über 30.000 Personen zurückgewiesen. Die seit Mitte Oktober 2023 angeordneten stationären Kontrollen betreffen die Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz. An der deutsch-österreichischen Grenze bestehen diese Kontrollen bereits seit 2015. Neu eingeführt sind nun Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg.
Wie genau der neue Vorschlag der Bundesregierung in Bezug auf die Zurückweisungen umgesetzt werden soll, ließ Faeser vorerst offen und erklärte, dass sie diese Pläne zunächst der Union vorstellen wolle. Sie steht in engem Austausch mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei.
Der österreichische Innenminister Gerhard Karner äußerte sich kritisch und deutete an, dass Österreich keine zurückgewiesenen Personen aus Deutschland aufnehmen werde. Er betonte, dass Rückweisungen im Rahmen von Binnengrenzkontrollen nach EU-Recht nicht zulässig seien und ein formelles Verfahren mit Zustimmung des betroffenen Mitgliedsstaates erforderlich sei. Karners Äußerungen erfolgten wenige Wochen vor den österreichischen Parlamentswahlen.