Deutsche Bahn scheitert vor Gericht: Lokführerstreik beginnt trotzdem
Der befürchtete Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn lässt sich rechtlich nicht mehr aufhalten. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt wird zwar erst am Dienstagnachmittag über die Berufung des Staatsunternehmens verhandeln, aber die GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) hat grünes Licht erhalten, um mit den Arbeitsniederlegungen zu beginnen. Bereits eine Stunde nach der Gerichtsverhandlung sollen die ersten Streiks im Güterverkehr der Deutschen Bahn starten. Im Personenverkehr werden die Lokführer ab Mittwochmorgen um 2 Uhr ihre Arbeit ruhen lassen und der Streik wird bis Freitagabend, 18 Uhr, andauern.
Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte am Montag in erster Instanz die Anträge der Deutschen Bahn auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt. Nun wird das Landesarbeitsgericht in der zweiten Instanz über die Berufung des Unternehmens entscheiden. Parallel dazu wird das Gericht auch über die Berufung des Bahnunternehmens Transdev im Zusammenhang mit dem geplanten Lokführerstreik verhandeln.
Die Deutsche Bahn hat bis zur letzten Sekunde versucht, den Streik gerichtlich zu verhindern. Die Chancen stehen jedoch schlecht, denn sowohl das Arbeitsgericht als auch die GDL selbst sind sich einig, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für den Streik erfüllt sind. Es bleibt abzuwarten, ob das Landesarbeitsgericht zu einem anderen Schluss kommt.
Die Fahrgäste der Deutschen Bahn müssen sich nun auf erhebliche Einschränkungen im Zugverkehr einstellen. Zugausfälle, Verspätungen und ein eingeschränkter Fahrplan werden die Folgen des Streiks sein. Die Deutsche Bahn rät ihren Kunden, sich vor Reiseantritt über mögliche Veränderungen im Fahrplan zu informieren und gegebenenfalls alternative Reisemöglichkeiten in Betracht zu ziehen. (eulerpool-AFX)

