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1 Als Unterstützung für die Gastronomie wird auf Speisen ein Jahr lang nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz abgerechnet. Das Jahr endet am 30. Juni 2021. Bis Ende Dezember gelten in der Gastronomie daher 5%, im ersten Halbjahr 2021 7%, ab ersten Juli 2021 wieder 19%.