Berlin (dpa) - Nach den Beratungen von Bund und Ländern beim Impfgipfel soll nun das Bundeskabinett in der kommenden Woche Regeln zu möglichen Erleichterungen für Corona-Geimpfte auf den Weg bringen. Justiz- und Innenministerium wollen dafür eine Verordnung vorlegen, die Bundestag und Bundesrat ...

Kommentare

(51) k97262 · 28. April 2021
@42: Das ist keine "Nebenwirkung", das ist genau so gewollt! Ab Minute 16:06 <link>
(50) Dark_Devil · 27. April 2021
Am Anfang konnte ich nicht mal die normalen Alltagsmasken aus Stoff länger als 5 Minuten haben, ohne zu meinen, ich bekomme zuwenig Luft. Musste sie absetzen. Nun geht es so einigermaßen auch mit den OP Masken, die FFP2 sind aber noch mal nen Zacken anders. Das ist auch belegt, das man durch diese schlechter Luft bekommt. Nur reagiert eben jeder anders darauf bzw. kommt unterschiedlich damit zurecht. Aber deshalb kann man nicht verallgemeinern, das jemand, der sie nicht tragen kann, nur lügt.
(49) Wasweissdennich · 27. April 2021
@43 das ist nun wirklich Unsinn, nicht jeder verträgt das Atmen durch eine Maske gut, ich kenne eine Person die kann nicht mal mehr selbst einkaufen weil ihr nach 5-10 Minuten unter der Maske wirklich zu schlecht wird und ich selbst kann eine Strecke die ich früher öfter mit den Bus fuhr mit Maske nicht mehr fahren weil mir nach rund 20 Minuten dabei auch zu schlecht wird, zum Glück hab ich das Problem nur im Bus und nicht bei der Arbeit
(48) k97262 · 27. April 2021
@46: Ach, jetzt wird mir auch noch ein Dachschaden unterstellt, wird ja immer besser!
(47) Moritzo · 27. April 2021
@43: Dann bin ich auch ein Lügner. Länger als 30 Minuten kann ich keine FFP2 Maske tragen. Ich bekomme dann einfach nicht mehr genug Luft. Und von einem Chinesischen Model wird es mir auch Speiübel. Und ich denke es gibt noch mehr Lügner da draußen, jedenfalls in deinen Augen...
(46) k293295 · 27. April 2021
@45: Wenn du von einer OP-Maske würgen musst, ist das kein rein körperliches Problem.
(45) k97262 · 27. April 2021
@43: Das ist schon unverschämt! Ich spreche nicht mal von FFP2, die kann ich überhaupt nicht tragen, sondern von der OP-Maske. Du nimmst Dir heraus, zu sagen, ich würde lügen, weil ich schreibe, dass ich würgen muss von diesen Dingern? Nicht jeder ist ein Sport-Fanatiker. @42: dito, ich stelle mich bloß, wenn ich die Wahrheit sage? Nur, weil es keine Urteile dazu gibt, kann es nicht so sein? Wieso gibt es dann Atteste? Ich ertrage z.B. auch kein Parfum, was aber Millionen anderen nichts ausmacht
(44) KonsulW · 27. April 2021
Ich hätte keine Probleme mit Lockerungen für Geimpfte.
(43) LoneSurvivor · 27. April 2021
@38 Jeder, der behauptet, unter einer FFP2-Maske viel schlechter atmen zu können und würgen zu müssen, bezichtige ich der Lüge. Ärzte und Pfleger halten das täglich auf der Arbeit stundenlang aus. Und ich, als es noch erlaubt war, war damit stundenlang problemlos im Studio an Kraftmaschinen mit hohen Gewichten. Das klappt einwandfrei. Das Prinzip ist das gleiche wie beim Höhentraining für Fußballer, die Lunge wird dadurch sogar trainiert.
(42) thrasea · 27. April 2021
@35 Danke, langsam verstehe ich es. Nun ja - lange wurden bundesweit einheitliche Regeln gefordert, jetzt haben wir sie - und müssen auch die Nebenwirkungen hinnehmen. @34 Jetzt hast du dich endgültig bloßgestellt. Kennst du ein einziges Urteil, das eine Maskenpflicht als Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit sieht? Das Gegenteil ist der Fall: Masken schützen und sind ein Mittel FÜR die körperliche Unversehrtheit. @38 Wer aus medizinischen Gründen keine M tragen kann, bekommt ein Attest.
(41) AS1 · 27. April 2021
UUUps... völlig andere News jetzt...
(40) AS1 · 27. April 2021
@39 Das ist richtig, ich bin nicht mehr der Jüngste, da kann das schon mal vorkommen...@33
(39) k97262 · 27. April 2021
@35: Ich nehme an, Du wolltest @33 eine Antwort geben, nicht mir?
(38) k97262 · 27. April 2021
@36: Wenn ich a) viel schlechter atmen kann und b) andauernd würgen muss, IST es eine Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit. Außerdem wäre es schön, wenn nicht reflexartig immer wieder dieses Querdenker-Gelaber käme.
(37) AS1 · 27. April 2021
@36 Die Maskenpflicht ist eine Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit - aber eine absolut hinnehmbare.
(36) LoneSurvivor · 27. April 2021
@34 Die Maskenpflicht ist keine Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit. Alles, was unter Querdenkern propagandiert wird bzgl. vom eigenen Atem wird man krank/stirbt/zu hoher CO2-Anteil/whatever ist Bullshit.
(35) AS1 · 27. April 2021
@32 Die Problematik mit der "Einschränkung" des Rechtswegs ist ganz einfach: RV und AV kann man jederzeit auf dem Verwaltungsgerichtsweg überprüfen lassen. Bei Bundes- oder Landesgesetzen bleibt nur die Verfassungsbeschwerde. Durch den Automatismus der Novellierung des InfSchG hat man den Rechtsweg damit auf diese Möglichkeit verkürzt und damit natürlich einen Flaschenhals geschaffen - denn es gibt nur ein BVerfG, aber viele VG.
(34) k97262 · 27. April 2021
@33: Auch die Maskenpflicht ist eine Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit! Und wie Du selbst schreibst, gab es auch schon Impfpflichten, wieso also nicht auch eine Impfpflicht gegen das Corona-Virus, die bis vor kurzem ja noch grundsätzlich als "Schwurbelei" abgetan wurde, und die Du so überaus witzig mit "jedem einen rostigen Nagel in den Kopf zu schlagen" verglichen hast?
(33) thrasea · 27. April 2021
@32 Kann es dich wirklich überraschen, dass ich (im Ernst!) auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit eingehe, das DU in @7 als einziges Grundrecht angesprochen hast? Ich hoffe nicht. Damit ist nun aber auch genug gesagt, wir drehen uns sonst noch weiter im Kreis. Bzgl. der Einschränkung des Rechtswegs würde ich mich über eine Quelle freuen, welche die Änderung und die Problematik sachlich beschreibt. Vielleicht kennt jemand einen guten Artikel.
(32) k97262 · 27. April 2021
@28: Du willst jetzt im Ernst die Pockenschutzimpfung mit Ausgangssperren, jahrelanger Maskenpflicht usw. vergleichen? Dass Corona-Viren nicht "ausgerottet" werden können, sollte doch inzwischen jeder begriffen haben. Dass Du ausgerechnet diese schwerwiegende Änderung der Abwehrrechte nicht mitbekommen hast, wundert mich jetzt doch sehr!
(31) AS1 · 27. April 2021
@27 Was den Rechtsweg anbelangt, da ist viel Wahres dran. Ein Beispiel hier: man nimmt die AV zurück, weil voraussichtlich unverhältnismäßig, und verweist dann auf das InfSchG. <link>
(30) k293295 · 27. April 2021
@29: Nein, die Quarkdenker denken kein Bisschen, nicht mal von der Wand bis zur Tapete. Die lassen sich von einem obskuren Winkeladvokaten abzocken und blöken dumme, egomane Parolen nach, ignorieren sowohl Masken- wie auch Abstandspflicht und verbreiten den Virus rasant. Was haben Will & Lauterbach mit den Infektionszahlen zu tun? Ja, du BIST ein "Querdenker", genau wie ich ihn eben beschrieben habe.
(29) Alle1908 · 27. April 2021
@23 Ansteckung im Freien sind das am wenigsten zu beachtende Infektionsrisiko! Die "Querdenker " denken wenigstens! @26 Und du bleibst auch brav zu Hause und schaust "Anne Will + Lauterbach" mit FP2 Maske auf dem Mund?
(28) thrasea · 27. April 2021
@27 Diese Grundrechtseinschränkungen standen genau so auch schon im Vorgänger des IfSG, dem Bundes-Seuchengesetz von 1961. Und doch, die Grundrechtseinschränkungen wurden auch schon auf die breite Masse angewendet - beispielsweise wurde das Grundrecht auf Körperliche Unversehrtheit durch die Pflicht zur Pockenschutzimpfung. Der Erfolg ist bekannt: Die Pocken sind ausgerottet. Zum Rechtsweg kann ich wenig sagen, damit habe ich mich bisher nicht beschäftigt.
(27) k97262 · 27. April 2021
@24: Wer kannte das IfSG vor 21 Jahren? Niemals wurden in der Zeit vor der Pandemie solche Grundrechtseinschränkungen für jeden Bürger durchgeführt, also hat auch niemand dagegen protestiert. Was aber der größte Unterschied ist: Bis zur jetzigen Änderung war es möglich, auf normalem Rechtsweg gegen solche Beschränkungen, die noch dazu mit äußerst schwammigen Begründungen erlassen werden, vorzugehen, genau dies soll jetzt ausgehebelt werden.
(26) k293295 · 27. April 2021
@6: Wir sind aber nicht in der Nacht, und die Straße ist auch nicht auf 100 m weit frei. Die Infektionszahlen sagen: Es ist Rush Hour.
(25) LoneSurvivor · 27. April 2021
@6 Das "abgerichtete Hündchen" ist eben kein gnadenloser Egoist sondern sehr sozial und hält sich an die "Befehle von oben" zum Wohle aller. Ich finde Ausgangsbeschränkungen auch nur bedingt hilfreich und Großraumbüros, volle Klassenzimmer und Gottesdienste viel schlimmer. Die gehören geschlossen.
(24) thrasea · 27. April 2021
@21 Gegenfrage: Wen hat es so massiv gestört, dass er vor der Verabschiedung des IfSG im Juli 2000 oder in der Zeit bis zur Pandemie dagegen protestiert und demonstriert hätte?
(23) LoneSurvivor · 27. April 2021
@6 Wenn Du bei rot über die Ampel gehst, wirst mit etwas Glück nur Du verletzt, wenn Dich der Autofahrer erwischt. Weicht er aus und fährt in eine Gruppe, tragen auch andere die Konsequenzen. So ist das mit Einschränken wg. Corona auch. Z.B. sind diese Querdenker-Massenveranstaltungen erheblich mit daran schuld, dass die Infektionszahlen jetzt da sind, wo sie sind. Weil sich dort niemand an die Abstandsregeln und das Tragen von Masken hält. Damit gefährden sie auch unbeteiligte.
(22) AS1 · 27. April 2021
@20 Sehr richtig. Und in vielen, vielen Fällen wurde dann eben im Rahmen von Normenkontrollverfahren auch die Verfassungswidrigkeit von Gesetzespassagen festgestellt. Natürlich sind Grundrechtseinschränkungen immer Bestandteil der Gesetzgebung - aber sie müssen eben verhältnismäßig sein.
(21) k97262 · 27. April 2021
@20: WEN schien das nicht zu stören?
(20) thrasea · 27. April 2021
@17 Ist Alkohol denn auch ansteckend? Habe ich etwas verpasst? @18 Mögliche Grundrechtseinschränkungen werden generell so allgemein genannt, neben dem Recht auf Körperliche Unversehrtheit beispielsweise auch die Freiheit der Person, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Grundrecht auf Brief- und Postgeheimnis. Das ist alles nichts neues, steht in vielen Gesetzen – allein im IfSG werden an 18 Stellen Grundrechte eingeschränkt. Bis jetzt schien das nicht zu stören.
(19) bqtter · 27. April 2021
@16 Selbst bei einer Testpflicht per Schnelltest ist doch die Chance das das Ergebnis auch wirklich stimmt nur 50:50. Keine Ahnung, ab das zielführend ist, wenn über die Hälfte der (Schnell)Testergebnisse falsch sind und man dann darauf irgendwelche Regeln festlegt!? Auf dieser Grundlage könnte ich sogar verstehen, dass man Geimpfte nicht mit negativ Getesteten gleichsetzt, aber das ist auch schon alles wo ich mitgehen würde.
(18) k97262 · 27. April 2021
@16: Genau das habe ich doch geschrieben, Arbeitsverhältnisse und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit ist aber im Gesetz ALLGEMEIN genannt, NICHT auf bestimmte Berufsgruppen oder Dienstleistungsnehmer beschränkt.
(17) Alle1908 · 27. April 2021
Ganz früher (vor der Pandemie) gab es mal einen Alkoholtest. Ob es den in dieser Form jetzt noch gibt weiß ich nicht. Jedenfalls wurde da bei einem Anfangsverdacht (man roch Alkohol im Auto/beim Fahrer) ein "Alkoholtest" gemacht! Und nur dann. Wird der inzwischen bei allen Autofahrern vor dem einsteigen gemacht? Den"Sch+$/&%C'§$%-Test können sie sich in die haare schmieren. Ohne Anfangsverdacht lass ich mit nicht testen! Was soll das? Ungenau sind sie noch dazu! Das ist Geldmacherei!
(16) thrasea · 27. April 2021
@14 Nein, bei normalen Arbeitsverhältnissen gibt es keine Testpflicht (m. E. ein Fehler). Wohl aber für Schülerïnnen und Lehrerïnnen, Besucherïnnen von Zoos und Botanischen Gärten, Kundïnnen von manchen Einzelhandelsgeschäften, für Anleiterïnnen von Kindersportgruppen, für Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege. Steht so im § 28b IfSG, den du doch eigentlich selbst angesprochen hast.
(15) k97262 · 27. April 2021
einzuschränken.
(14) k97262 · 27. April 2021
@11: Wow, tolles Argument mit dem rostigen Nagel... Wo gibt es denn eine "für manche Situationen verbindliche Testpflicht", die diesen Passus rechtfertigt? Ich nehme an, Du willst auf Arbeitsverhältnisse raus, da hätte man aber immer noch die Wahl, den Arbeitsplatz zu wechseln, von der Shopperei will ich gar nicht erst reden, nichts davon rechtfertigt, das Recht auf körperliche Unversehrtheit (die ja witzigerweise hier gern als Grund für die ganzen Aushebelungen der Grundrechte genannt wurde)
(13) Alle1908 · 27. April 2021
@4 was mir noch eingefallen ist: Du verwechselts Grundgesetz mit Straßenverkehrsordnung! Wenn ich gegen eine Verordnung verstoße kann man mich belangen, aber wenn man mir meine Grundrechte beschneidet geh ich auf die Barrikade!
(12) bqtter · 27. April 2021
@9 Diese ganze Diskussion hatten wir ja schon an anderer Stelle. ;-) Der Zeitpunkt ist einfach zu früh um darüber zu reden, ob 7, 8 oder 10% der Leute ihre Grundrechte wiederbekommen sollen, nur weil sie das "Privileg" hatten, schon geimpft worden zu sein. Ich finde es einfach zum jetzigen Zeitpunkt nicht gut, dass sich jeden Tag irgendein anderer Politiker profilieren will und dieses Thema in den Raum wirft! Der Wahlkampf lässt grüßen!
(11) thrasea · 27. April 2021
@10 Da bin ich anderer Meinung. Die Begründung der entsprechenden Passage des Gesetzes ist für mich schlüssig. @7 Ja, man könnte auf den Gedanken kommen, dass die Regierung diesen Passus ausnutzt und eine Impfpflicht einführt. Man könnte auch auf den Gedanken kommen, dass die Regierung diesen Passus ausnutzt, um jedem einen rostigen Nagel in den Kopf zu schlagen. Oder man versteht, dass dieser Passus wegen der für manche Situationen verbindlichen Testpflicht in das Gesetz schreiben musste.
(10) AS1 · 27. April 2021
@9 Wenn das so ist, dann ist die Ausgangssperre ja erst recht absolut überflüssig. Die geltenden Kontaktbeschränkungen erfüllen den gleichen Zweck und sind das wesentlich mildere Mittel. Was automatisch dann ganz klar aufzeigt, dass die Ausgangssperre nicht verhältnismäßig und daher rechtswidrig ist.
(9) thrasea · 27. April 2021
@8 "Es ist doch so, die die sich in der Zeit der Ausgangssperre mit Anderen treffen wollen machen das, egal ob sie dürfen oder nicht und der Rest bleibt sowieso zu Hause." Mit dieser Argumentation könnte man jede einzelne Maßnahme gegen Covid anzweifeln. Ich bin ganz im Gegensatz zu dir der Meinung, dass sich doch viele Menschen anschauen, was erlaubt oder verboten ist und dann entsprechend handeln.
(8) bqtter · 27. April 2021
@3 Selbst wenn sich derjenige jetzt impfen lassen wöllte und keiner Prio-Gruppe angehört, kann und darf er das momentan leider nicht. Und so lange das so ist, brauchen wir darüber nicht reden. Ausgangssperren halte ich sowieso für Unsinn, weil frische Luft noch nie geschadet hat. Es ist doch so, die die sich in der Zeit der Ausgangssperre mit Anderen treffen wollen machen das, egal ob sie dürfen oder nicht und der Rest bleibt sowieso zu Hause. Wer will und kann das denn kontrollieren?
(7) k97262 · 27. April 2021
Ich frage mich, inwiefern die Regierung vorhat, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einzuschränken, was genau so in der Neufassung des IfSG steht, das kann man dann bis zum Impfzwang ausdehnen, ohne dagegen rechtlich vorgehen zu können, außer beim Bundesverfassungsgericht.
(6) Alle1908 · 27. April 2021
@4 Selbstverständlich darf ich bei rot über die Straße laufen, ich muss nur mit den Konsequenzen rechnen! Wir Deutschen Stehen auch an einer roten Ampel nachts als Fußgänger wenn im Umkreis von 100 Metern kein fahrendes Fahrzeug zusehen ist.. Das habe ich mir inzwischen abgewöhnt! Ich gefährde keinen (ausser meiner Wenigkeit) und spare Zeit und stehe nicht wie ein gut abgerichtetes Hündchen und warte auf den "Befehl von oben"
(5) thrasea · 27. April 2021
@2 Ich kann nicht erkennen, dass hier irgendjemand aufgrund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt würde.
(4) LoneSurvivor · 27. April 2021
@2 Wenn die Fußgängerampel rot ist, darfst Du auch nicht auf die Straße laufen. Für die 30 Sekunden ist Dein "Grundrecht auf Bewegungsfreiheit" dann auch eingeschränkt. "Einschränkungen" sind doch immer situationsbedingt zu betrachten.
(3) LoneSurvivor · 27. April 2021
@1 Eigentlich nicht. Es kommt ja trotzdem keiner auf eine Person zu, lässt ihn festhalten und jagt ihm dann eine Spritze gegen dessen Willen rein. Wenn wir das Thema Ausgangsbeschränkungen nehmen als Beispiel für eine Erleichterung oder Impfvorteil, dann kann der Geimpfte nach 22 Uhr ohne triftigen Grund hinaus, der Ungeimpfte hingegen nicht. Er wird dann aber trotzdem nicht zum Impfen gezwungen, es ist ja seine freie Entscheidung, ob er sich impfen lässt oder nicht.
(2) Alle1908 · 27. April 2021
Diese "Erleichterungen" sind unsere Grundrechte!!! Die sind wohl aufgrund eines kollektiven Anfalls unserer Regierung zur Zeit stark eingeschränkt worden! Also hört auf von "Erleichterungen" zu reden sondern von der "Rückkehr zum Normalzustand"!! Und in diesem Normalzustand darf nach Artikel 1 Absätze 1-11 ff unsers GG nicht dran gerührt werden! Niemand darf aufgrund seines Status/Religion/Geschlecht usw. benachteiligt oder bevorzugt werden! Alle Menschen sind gleich! Ausser sie heißen Scheuer!
(1) LadyPhoenix · 27. April 2021
Also läufts im Endeffekt doch auf eine "Zwangsimpfung" hinaus... Ich möchte keine Impfdiskussion lostreten, aber erst mal hieß es doch ganz deutlich, dass es keinen Impfzwang geben wird und nun gibt es diesen doch über die Hintertür.
 
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