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2: Der Bundestag ist i.d.R. solange beschlussfähig, bis jemand beantragt, die Beschlussfähigkeit festzustellen und das Ergebnis negativ ausfällt. So neulich geschehen bei der sog. "Herdprämie" - was von den Regierungsfraktionen mit großem Geheul quittiert wurde, weil es eigentlich unüblich ist.