Karlsruhe, 19.03.2018 (PresseBox) - Das Landgericht München hat Amazon dazu verurteilt, die aktuelle Praxis der Bestellmöglichkeit von Waren über den „Dash-Button“ sofort zu unterlassen. Die Richter ordneten die Bestellung über den „Dash-Button“ als einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr ...

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