Düsseldorf, 23.04.2018 (lifePR) - Nach Auskunft der ARAG Experten ist es zwar nach der Zulassungsverordnung für Fahrzeuge (FZO) nicht explizit verboten, sein Nummernschild mit dem Stift auszubessern. Dort ist in Paragraf 10 lediglich festgelegt, dass hierzulande Buchstaben, Nummern sowie die ...