Berlin, 25.03.2020 (PresseBox) - Betriebe, die wegen der Corona-Pandemie zahlungsunfähig werden, müssen nicht mehr innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Das steht im „Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz“ (CorInsAG), dem der Bundesrat voraussichtlich am Freitag zustimmen wird. Für ...

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