Berlin (dpa) - Das umstrittene neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse hat die letzten Hürden genommen und tritt an diesem Freitag in Kraft. Zunächst passierte es am Donnerstag trotz massiver Kritik der Länder den Bundesrat, dann wurde es von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ...

Kommentare

(36) naturschonen · 23. April 2021
@35 kannst du uns an deiner Fantasie etwas genauer teilhaben lassen?
(35) Mike_1 · 23. April 2021
Für den Fall das es gekippt wird, haben wir viel Spaß bei den nächsten Wahlen, soviel ist dann schon mal sicher. Wir brauchen uns dann nicht mehr zu wundern, was da auf uns zurollt hatten wir schon einmal und dieses Mal wird es uns umso härter treffen.... soviel erstmal dazu ohne Schwarzmahlerei, das ist Fakt......
(34) WhiteWolf · 23. April 2021
Die ersten Klagen gegen das neue Gesetz sind bereits eingegangen - mal weiter sehen ob es bestehen bleibt oder doch wieder gekippt wird.
(33) MrBci · 23. April 2021
Mal schauen was das in der Praxis wird
(32) nierenspender · 22. April 2021
@29 besser hätte man das nicht formulieren können
(31) RicoGustavson · 22. April 2021
Einfach alle machen lassen was sie wollen - da werden wir sehen wie es in einem Jahr aussieht.
(30) Anathas · 22. April 2021
«Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz anschließend ... » Durch das Coriona-Notbreme-Gesetz rücken auf alle 82 Mill EW Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr und weitere Schritte zur Vermeidung von Kontakten näher und das ist richtig gut so.
(29) AS1 · 22. April 2021
@26 Dieses Bundesgesetz ist nichts anderes als das, was unsere Verwaltung schon die gesamte Pandemie lang auf allen Ebenen macht - Verantwortung abschieben, sich vor Entscheidungen drücken und lieber Verordnungen und Allgemeinverfügungen erlassen als sie dann auch durchsetzen und praktisch ausführen.
(28) AS1 · 22. April 2021
@26 Stimmt nicht. Ich habe nie über die Kompetenzen der Länder geklagt, sondern die föderale Vielfalt immer für richtig gehalten - denn natürlich müssen Maßnahmen regional zugeschnitten werden. Dass die Länder dann in vielen Fällen sowohl bei Erlass als vor allem bei Durchführung der entsprechenden Rechtsverordnungen kläglich versagt haben, spricht nicht gegen die grundsätzliche Kompetenzverteilung. Der Bund hat bei seinen Aufgaben - z.B. nach §5 InfSchG - ebenfalls kläglich versagt.
(27) e1faerber · 22. April 2021
Nächste Woche ist die Notbremse Vergangenheit. Wenn schon normale Politiker (MP) Im Bundesrat so viele Bedenken zu dem Gesetz geäußert haben, dann kann es einfach nur Mist und Durcheinander sein. Womit soll die dritte Welle gebrochen werden, mit Ausgangsbeschrän- kungen bestimmt nicht. Das kann nur ein kleiner Teil sein. Der Rest ist doch aber schon lange Bestandteil der Anti Corona Strategy. Nur alles zusammenfassen was es schon gibt, bringt bestimmt keine Wende.
(26) gabrielefink · 22. April 2021
Irgendwie lustig. Monatelang Klagen und Kritik, in den Ländern macht jeder was er will, wir wollen und brauchen einheitliche Regeln. Jetzt haben wir ein Gesetz, nach dem die Ministerpräsidenten ab einer Inzidenz über 100 einheitlich handeln müssen ... wieder ist es nicht recht.
(25) Mike_1 · 22. April 2021
Es ist soweit...... die Bundesregierung ist zurückgetreten, die Aufgaben übernehmen Bürger mit größeren Köpfen und das Organ der Zulassung der Gesetze übernimmt das Verfassungsgericht ..... Leute Leute merkt ihr es noch......
(24) bqtter · 22. April 2021
@23 Danke für den Hinweis!
(23) thrasea · 22. April 2021
@22 Die Zustimmungspflicht des Bundestags in das Gesetz aufzunehmen, wurde erst letzte Woche beschlossen. Daher steht es direkt im Text des geplanten Gesetzes (dein Link, Seite 6 oben). Der einleitende Text, auf den du dich beziehst, wurde nicht aktualisiert, ist aber auch nicht relevant.
(22) bqtter · 22. April 2021
@21 Nach der neuesten Änderung muss, meines Erachtens nach, nur der Bundesrat zustimmen und der Bundestag ist außen vor. <link> 2. Seite oben
(21) thrasea · 22. April 2021
@19 @20 Vermutlich habt ihr einfach nur folgenden Punkt in der Vorlage überlesen: "Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat." Also wozu die Aufregung?
(20) TrollSniper · 22. April 2021
@19 Danke fürs mitdenken
(19) bqtter · 22. April 2021
@16 Genau das sollte einen zumindest mal etwas nachdenklich stimmen, wenn im "Pandemiefall" nicht mehr als 15 Leute bestimmen können, was wie passiert. Ich denke das hat @15 vielleicht mit seiner Frage gemeint.
(18) TrollSniper · 22. April 2021
@16 du bist ja ein richtiger Schlaumeier Hut ab ,mir ging es aber um den Hinweis wer jetzt noch über das Infektionsschutzgesetz entscheiden darf !!!!
(17) anddie · 22. April 2021
Na Klasse, wieder mal eine vor 5 Minuten geänderte News, die inhaltlich gar nichts mehr mit der ursprünglichen Nachricht zu tun hat.
(16) thrasea · 22. April 2021
@15 Schaust du ins Grundgesetz, Artikel 62. Also Fragen gibt es...
(15) TrollSniper · 22. April 2021
hier wird über die Maßnahmen diskutiert ,die man sinnvoll finden kann oder nicht ,das einzige wovor ich eine heiden Angst habe ist allein diese Tatsache ------>„Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung folgende Gebote und Verbote zu erlassen sowie folgende Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen zu bestimmen <-------------- und wer ist die Bundesregierung ????
(14) anddie · 22. April 2021
Also ich finde unsere Politiker wird "super". Zuerst wird alles Mögliche kritisiert und dann aber trotzdem einfach zugestimmt. Versteht auch keiner mehr und sorgt dann bei der Bevölkerung nicht unbedingt für mehr Akzeptanz.
(13) deBlocki · 22. April 2021
Jetzt bin ich mal gespannt, ob die FDP Wort hält....
(12) schoko · 22. April 2021
@9 es ist der Körperkontakt gemeint den du Verwandten beschrieben hast und Maske wird auch nicht immer (richtig) getragen. Liegt aber evtl. auch nur daran, weil ich mich mit meinen Arbeitskollegen gut verstehe. Im Bekanntenkreis höre ich von den selben Erfahrungen.
(11) e1faerber · 22. April 2021
Neben den vielen unvernünftigen privaten Kontakten wie kleine Feiern, Partys und anderes, den Schulen und Kitas halte ich auch die Arbeit für den drittwichtigsten Faktor. Kann sein dass in vielen großen Firmen das auch ordentlich gemacht wird ,aber die vielen kleinen Büros an denen ich zum Beispiel in Berlin lang gehe. Da sitzen die Menschen zwar mit Abstand aber ohne Maske und ich weiß wie oft da gelüftet wird. Und dazu kommt morgens und abends der Weg zur Arbeit im ÖPNV.
(10) commerz · 22. April 2021
@7 für die Freizeit werden Verbote verhängt, im Job gibt es Selbstverpflichtung. Und zu meiner persönlichen Situation: mein sogenannter Vorgesetzter kennt für sich keine Regeln, was schon ohne Corona unappetitlich ist. Zu Hause muss ich mich nicht gegen Stürze aus großer Höhe absichern und mich ggf. auf die direkte Hilfe meines Kollegen mit „Umarmung „ verlassen können. Die Gefahren in vielen beruflichen Tätigkeiten sind weit höher als im Haushalt, und es gibt verbindliche Regeln zur Absicherung
(9) locke · 22. April 2021
@8 Was sind wir doch wieder witzig. Beschreibe mal den Körper Kontakt. Und Masken werden eigentlich immer getragen außer es ist genug Abstand oder draußen. Natürlich gibt es immer wieder Ausnahmen, aber wir sind sicherlich einig das die Kontakte im privaten etwas enger sind, oder Du hast kein gutes Zuhause
(8) schoko · 22. April 2021
@7 Das halte ich für ein Gerücht, dass bei der Arbeit ständig Masken getragen werden und kein Körperkontakt zustande kommt.
(7) locke · 22. April 2021
@6 Also immer wieder die dummen Kommentare das die Arbeit so gefährlich und die Freizeit so ungefährlich ist. Ich umarme bei der Arbeit niemanden und trage auch ständig Maske. In meiner Freizeit kommt es schon einmal vor das ich z.B. meine Schwägerin oder meine Patenkinder, Freundinen usw umarme und auch Küsschen rechts Küsschen links soll in der Freizeit schon vorgekommen sein. Bei der Arbeit ganz sicher nicht.
(6) commerz · 22. April 2021
was ich nie verstanden habe, ist eine gefährliche Freizeit und eine völlig ungefährliche berufliche Tätigkeit mit unzähligen Kontakten. Selbstverpflichtungen halten sicher einige auch ein, für andere ist es doch eher ein unnötiger Kostenfaktor.
(4) naturschonen · 22. April 2021
@3 nein, es gibt mehrere, weshalb auch mehrere Ausgangssperren ausgesetzt sind, das höhere Gericht in angerufen worden und dann folgt sicher noch eine Klage vor dem BVerfG, in Hessen werdenähnliche Stimmen laut
(3) thrasea · 22. April 2021
@2 Das VG hat aber nur über eine Allgemeinverfügung einer Stadt geurteilt. Es gibt einige frühere Urteile höherer Instanzen, die nächtliche Ausgangsbeschränkungen als gerechtfertigt angesehen haben.
(2) naturschonen · 22. April 2021
Das Verwaltungsgericht Mainz hat die nächtliche Ausgangssperre als eindeutig rechtswidrig eingestuft in einem Eilverfahren, weshalb diese in Mainz und weiteren Kreisen ausgesetzt ist.
(1) smailies · 22. April 2021
Wie viele Runden wir so wohl noch drehen? Kann man irgendwo darauf wetten abschließen? ich befürchte, dass viele dieser Gesetze einfacah bestehen bleiben werden und uns in (un-)regelmäßigen Abständen wieder einschränken werden.
 
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