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1: Wo ist das Problem? In einem Arbeitsvertrag steht drin, was der Mitarbeiter zu tun hat, und was er dafür zu kriegen hat. Bei Arbeitsverträgen der gehobenen Kategorie stehen auch die genauen Konditionen bei vorzeitiger Auflösung drin. Eigentlich sollte das auch in JEDEM Arbeitsvertrag drinstehen. Dafür gibts gesetzliche Vorgaben. Ja, es gab schon "goldene Handschläge", die völlig unverständlich waren, aber verallgemeinern würde ich das nicht - siehe aktuell WireCard.