Cloudbasierte Praxisverwaltung? - Horrorszenario für alle Patienten und Praxen
Spahn verschlimmbessert die Digitalisierung und schafft nicht nur den Datenschutz ab

Bonn, 24.11.2020 (lifePR) - Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) sieht angesichts des neuen Gesetz-Entwurfes aus dem Hause Spahn alle seine Befürchtungen bestätigt (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz, Stand 15.11.2020).

Kernpunkt der Kritik der Psychotherapeuten ist die Frage, wo sensible Patientendaten gespeichert werden. Jetzt soll die Telematik-Infrastruktur offensichtlich durch die „cloudbasierte Praxisverwaltung“ ersetzt werden. Nach Auffassung des DPNW stellt eine zentrale Speicherung in einer Gesundheits-Cloud keine sichere Lösung dar. Dies belegen zum Beispiel Meldungen aus dem letzten Monat über den Klau von zehntausenden psychotherapeutischen Daten in Finnland.

Mit dem neuen Referenten-Entwurf wird nun unter anderem ein Modell vorgeschlagen, bei dem von jedem herkömmlichen PC aus mit einem aktuellen Browser, die eigenen Praxis-Daten weltweit abgerufen und abgespeichert werden können.

Der Vorsitzende des DPNW Dieter Adler meint dazu: „Der Praxisrechner dient nur noch als Zugriffsstation und bekommt quasi den Status eines Rechners im Internetcafé. Wir alle wissen, wie sicher das ist. Zudem sind die Praxen meist nicht sehr einfallsweich, was ihre Passwörter anbetrifft. Damit öffnen wir Hackern Tür und Tor zu sensiblen Gesundheitsdaten.“

Kontrollverlust der Praxen vorprogrammiert

Aus Sicht von Dieter Adler drohe ein weitreichender Kontrollverlust der Praxen: „Jetzt sollen staatliche oder wirtschaftlich orientierte Unternehmen, aber auch Krankenversicherungen oder vielleicht auch die Bundesdruckerei die Kontrolle über die sensiblen Daten bekommen. Überspitzt formuliert wird der Behandler zum Datensammler und nicht mehr zum medizinischen oder therapeutischen Anwalt des Patienten.“

Außerdem führe der eingeschlagene Weg zum Ende der Berufsfreiheit von Psychotherapeuten: „Auch wenn dies sicherlich ganz schnell abgestritten wird, kann uns bald ein Ende unserer Berufsfreiheit drohen. Mit einer derartigen Form der Kontrolle über unsere Arbeit und Tätigkeit würden wir unserer Selbstständigkeit beraubt. Es wäre eine klare Verletzung des Grundrechts auf freie Berufsausübung nach Artikel 12 im Grundgesetz. Aber Grundrechte interessieren unseren Minister offenbar nicht sonderlich.“

Letztlich stellen sich die Fragen, so Dieter Adler: „Sind die Daten bei solchen Menschen in guten Händen? Und, was haben meine Patienten und ich davon? Klare Antwort: Nichts. Stattdessen werden wir verunsichert und verlieren die Kontrolle über unsere vertraulichen Daten.“

Dieter Adler betont weiter, dass er kein Gegner der Digitalisierung sei, sondern vielmehr mit Augenmaß die Technik zum Wohl von Patienten und Behandlern einsetzen möchte: „So lange die Daten in meinem Besitz sind und der Rechner nicht an einem Netzwerk angeschlossen ist - also über den Konnektor an die Telematik-Infrastruktur oder an das Internet – sind die Daten sicher. Ohne Anbindung sind die Computer in der Praxis mindestens genauso sicher wie der gute alte stählerne Aktenschrank – oftmals noch sicherer.“
Gesundheit & Medizin
[lifepr.de] · 24.11.2020 · 15:07 Uhr
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