Wehren kann er sich,wenn aber die Beweise eindeutig sind hilft weder die Rechtsschutzversicherung noch ausreichend Geld,oder ein Anwalt der auch lügt.Hält man sich an die vorgegebene Geschwindigkeit gibt es auch keine Freiheitsbeschränkung.Ganz sicher werden wegen diesem Bubi keine Extrawürste gebraten,er wird eher damit rechnen müssen dass es noch dicker kommt.
@11 Es bezog sich auf diese News, wie #13 schon andeutete: <link> @24 Der "anständige" Mensch, mit Rechtsschutzversicherung oder ausreichend Geld, wird sich mehrheitlich gegen eine solche Freiheitseinschränkung wehren.
Hier zeigt sich schon wieder dass der Philipp nicht richtig tickt. Wenn er ein anständiger Mensch wäre, würde er seinen Fehler einsehen und die Strafe zulassen.
Ein _anständiger_ Anwalt rät seinem Mandanten vom Prozess ab, wenn überhaupt keine Aussicht besteht, den Prozess zu gewinnnen. Aber woher soll Amthor einen _anständigen_ Anwalt kennen? Das Blitzerfoto würde ich gern sehen :-D
"Nach Medienberichten hatte Amthors Anwalt vor dem Amtsgericht Pasewalk erklärt, der Bundestagsabgeordnete sei gar nicht der Fahrer gewesen. Allerdings sei Amthor von einer Blitzerkamera fotografiert worden und auf den Aufnahmen deutlich zu erkennen gewesen." Wenn das stimmt, dann ist das ein weiterer Beleg dafür, dass in seinem Kopf so einiges nicht stimmt.
Würde mal sagen, wenn er als Fahrer eindeutig zu indentifizieren ist, hilft halt alles nichts. Hätte er sich wie auch alle anderen an die Geschwindigkeitsregeln gehalten, hätte er auch kein Fahrverbot und Geldstrafe bekommen. 50 Kilometer zu schnell, ist schon ordentlich und das noch in einer Tempo 70 Zone.
@10: Warum nur 1 Jahr? Als Mitglied des Bundestags hat er eine Bahncard 100 und kann damit zumindest für die gesamte Legislaturperiode in Berlin viel umsonst fahren. Und bis in die Heimat kommt er damit auch.
@6 kann ja noch kommen, ist leider scheinbar ziemlich vom Amt abhängig, aber in jedem Fall würde ich auch als Amt erstmal ein rechtskräftiges Urteil abwarten
Die Rechtslage sieht vor, für Amthors Vergehen einen zeitweiligen Entzug der Fahrerlaubnis/ Fahrverbot zu verhängen. Allerdings sind die möglichen Strafen zu gering angesetzt. Es sollte darüber nachgedacht werden, mögliche Strafen nach dem Einkommen der betreffenden Person zu bemessen. Oder anders: Wer mehr verdient, soll auch mehr zahlen. Man sollte sich vielleicht am Bußgeldkatalog der Schweiz orientieren, der schon bei geringeren Übertretungen höhere Strafen vorsieht als in Deutschland.