Leipzig (dts) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am morgigen Mittwoch ein endgültiges Urteil über den Mindestlohn für Briefzusteller fällen. Die Branche rechnet damit, dass diese Verordnung gekippt wird. Damit könnte das Briefmonopol der Deutschen Post gefährdet werden, denn durch eine ...

Kommentare

(2) Stiltskin · 26. Januar 2010
Und sollte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil im Interesse, der Post Mitbewerber stellen, werden zum einen bei der Post Arbeitsplätze wegfallen, und zum anderen Arbeitsplätze bei den Mitbewerbern entstehen, bei denen der Lohn so gering sein dürfte, dass aus Steuermitteln dazugezahlt werden muß.
(1) qseqse · 26. Januar 2010
Nun ja der Mindestlohn beträgt einen Euro, mehr nicht.
 
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