Karlsruhe (dpa) - Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Klage einer Berliner Vermieterin und ...